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§ 41a - Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 41a (aufgehoben)


§ 41a hat 2 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes G. v. 27. Juni 2017 BGBl. I S. 1963 m.W.v. 4. Juli 2017

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Frühere Fassungen von § 41a TKG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.07.2017Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
vom 27.06.2017 BGBl. I S. 1963
aktuell vorher 10.05.2012Artikel 1 Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
vom 03.05.2012 BGBl. I S. 958
aktuellvor 10.05.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 41a TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41a TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43a TKG Verträge (vom 14.02.2020)
...  3. das angebotene Mindestniveau der Dienstqualität und gegebenenfalls anderer nach § 41a festgelegter Parameter für die Dienstqualität, 4. Informationen über ...
§ 149 TKG Bußgeldvorschriften (vom 02.04.2021)
... oder nicht rechtzeitig zur Kenntnis gibt, 7a. einer Rechtsverordnung nach § 41a Absatz 1 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1963
Artikel 1 3. TKGÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... Juni 2017 (BGBl. I S. 1947) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 41a wird gestrichen. 1a. Nach § 43a Absatz 3 Satz 2 wird folgender Satz ...

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... g) Nach der Angabe zu § 41 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 41a Netzneutralität". h) Nach der Angabe zu § 43a wird folgende Angabe ... 42 Absatz 4 Satz 3 auferlegt werden." 32. Nach § 41 wird folgender § 41a eingefügt: „§ 41a Netzneutralität (1) Die ... 32. Nach § 41 wird folgender § 41a eingefügt: „§ 41a Netzneutralität (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer ... 3. das angebotene Mindestniveau der Dienstqualität und gegebenenfalls anderer nach § 41a festgelegter Parameter für die Dienstqualität, 4. Informationen über ... Nummern 7a bis 7h eingefügt: „7a. einer Rechtsverordnung nach § 41a Absatz 1 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ...

Gesetz zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
Artikel 2 FuAGEG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... Schnittstelle des öffentlichen Netzes ein Gerät geschaltet;". 2. Nach § 41a werden die folgenden §§ 41b und 41c eingefügt: „§ 41b ...


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