§ 147 Mitteilung der Bundesnetzagentur
1Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen jährlichen Überblick über ihre Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben. 2Soweit erforderlich werden Gebühren und Beitragssätze in den betroffenen Verordnungen für die Zukunft angepasst.
Frühere Fassungen von § 147 TKG
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 2 TelekRÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes ... 119 (weggefallen)". j) In den Angaben zu den §§ 25, 43, 67, 138, 139, 147 und zu Teil 8 wird jeweils das Wort „Regulierungsbehörde" durch das Wort ... ersetzt. 35. In den Überschriften zu den §§ 25, 43, 67, 138, 139, 147 und zu Teil 8 sowie in den §§ 4, 5 Satz 1 und 2, § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, ... und 2 und Abs. 4 Satz 3, § 144 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 Satz 3, § 146 Satz 3, § 147 Satz 1, § 149 Abs. 1 Nr. 31 und Abs. 3 und § 150 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 und 12 Satz 3 ...
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