interne Verweise§ 47a TKG Schlichtung (vom 14.02.2020) ... dieser Netze oder Dienste bezieht und mit folgenden Regelungen zusammenhängt: 1. §§ 43a , 43b, 45 bis 46 oder den auf Grund dieser Regelungen erlassenen Rechtsverordnungen und § 84 ...
§ 149 TKG Bußgeldvorschriften (vom 02.04.2021) ... 7d. entgegen § 41c Absatz 5 eine Leistung anbietet, 7e. entgegen § 43a Absatz 1 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig zur Verfügung stellt, ...
§ 152 TKG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 24.02.2007) ... Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. §§ 43a und 43b, 96 Abs. 1 Nr. 9a bis 9f in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 und § 97 Abs. 6 und 7 des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1963
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes ... „§ 41a Netzneutralität". h) Nach der Angabe zu § 43a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 43b Vertragslaufzeit". ... die Wörter „§ 78 Absatz 2 Nummer 4 und 5" ersetzt. 34. § 43a wird wie folgt gefasst: „§ 43a Verträge (1) Anbieter von ... 4 und 5" ersetzt. 34. § 43a wird wie folgt gefasst: „§ 43a Verträge (1) Anbieter von öffentlich zugänglichen ... soweit nicht bereits vergleichbare Regelungen bestehen." 35. Nach § 43a wird folgender § 43b eingefügt: „§ 43b Vertragslaufzeit ... oder Dienste bezieht und mit folgenden Regelungen zusammenhängt: 1. §§ 43a , 43b, 45 bis 46 oder den auf Grund dieser Regelungen erlassenen Rechtsverordnungen und § 84 ... Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, 7b. entgegen § 43a Absatz 1 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig zur ...
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 2 TelekRÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes ... b) Nach der Angabe „Teil 3 Kundenschutz" wird die Angabe „§ 43a Verträge" eingefügt. c) Nach der Angabe zu § 44 wird die Angabe ... 10. In Teil 3 „Kundenschutz" wird vor § 44 folgender § 43a eingefügt: „§ 43a Verträge Der Anbieter von ... wird vor § 44 folgender § 43a eingefügt: „§ 43a Verträge Der Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die ... für die Öffentlichkeit darüber, ob der Anbieter eine in den §§ 43a , 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat, bei ...
Sechstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
G. v. 06.02.2020 BGBl. I S. 146
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