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Zitierungen von § 47a TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47a TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43a TKG Verträge (vom 14.02.2020)
... Schritte zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens nach § 47a , 11. den Anspruch des Teilnehmers auf Aufnahme seiner Daten in ein öffentliches ...
§ 145 TKG Kosten von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren (vom 01.04.2016)
... die außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren nach § 47a werden Gebühren und Auslagen nicht erhoben. Jede Partei trägt die ihr durch ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
Artikel 17 VSBGEG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... weitere Anforderungen festgelegt werden." 2. § 47a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden in dem Satzteil nach Nummer 2 nach ... Für die außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren nach § 47a werden Gebühren und Auslagen nicht erhoben. Jede Partei trägt die ihr durch die ...

Drittes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1963
Artikel 1 3. TKGÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... sie in regelmäßigen Abständen auf ihre Wirksamkeit." 2. § 47a Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:  ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2409
Artikel 1 1. TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... „Endnutzer" durch das Wort „Teilnehmer" ersetzt. 7. In § 47a Abs. 1 werden nach der Angabe „§ 84" die Wörter „oder in der Verordnung ...

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... Schritte zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens nach § 47a , 11. den Anspruch des Teilnehmers auf Aufnahme seiner Daten in ein öffentliches ... eines anderen Nutzers nach § 95 Absatz 2 Satz 1" eingefügt. 46. § 47a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 2 TelekRÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... Nach der Angabe zu § 47 werden folgende Angaben eingefügt: „§ 47a Schlichtung § 47b Abweichende Vereinbarungen". g) Die Angabe zu ... Schritte zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens nach § 47a . Satz 1 gilt nicht für Teilnehmer, die keine Verbraucher sind und mit denen der ... Leistung, unterrichten." 14. Nach § 47 werden die folgenden §§ 47a und 47b eingefügt: „§ 47a Schlichtung (1) Der Teilnehmer ... § 47 werden die folgenden §§ 47a und 47b eingefügt: „§ 47a Schlichtung (1) Der Teilnehmer kann im Streit mit einem Anbieter von ... a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 45 Abs. 3 Nr. 6" durch die Angabe „§ 47a " ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe „§ 11 Abs. 2 Satz 2 und 3" ...

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1942
Artikel 7 VSBGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... § 47a Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. Juli 2019 ...

Sechstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
G. v. 06.02.2020 BGBl. I S. 146
Artikel 1 6. TKGÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung erforderlich sind,". 3. § 47a Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. Artikel 4 Absatz 1, 2 und 4 und Artikel 5a der ...