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Zitierungen von § 38 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 TKG Anordnungen durch die Bundesnetzagentur (vom 10.05.2012)
... verknüpfen. Hinsichtlich der festzulegenden Entgelte gelten die §§ 27 bis 38. (6) Sind sowohl Bedingungen einer Zugangsvereinbarung streitig als auch die ...
§ 30 TKG Entgeltregulierung (vom 10.05.2012)
... 1 kann die Bundesnetzagentur solche Entgelte einer nachträglichen Regulierung nach § 38 oder nach § 38 Absatz 2 bis 4 unterwerfen, wenn dies ausreicht, um die Regulierungsziele nach ... solche Entgelte einer nachträglichen Regulierung nach § 38 oder nach § 38 Absatz 2 bis 4 unterwerfen, wenn dies ausreicht, um die Regulierungsziele nach § 2 zu ... § 2 zu erreichen. (2) Einer nachträglichen Regulierung nach § 38 Absatz 2 bis 4 unterliegen: 1. Entgelte, die ein Betreiber im Rahmen von ... 1 kann die Bundesnetzagentur solche Entgelte einer nachträglichen Regulierung nach § 38 oder einer Genehmigung nach Maßgabe des § 31 unterwerfen, wenn dies erforderlich ist, ...
§ 39 TKG Entgeltregulierung bei Endnutzerleistungen (vom 10.05.2012)
... nach § 78 Absatz 2 Nummer 4 und 5 unterliegen der nachträglichen Regulierung; § 38 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. (3) Sofern Entgelte für ... unterworfen worden sind, unterliegen sie der nachträglichen Regulierung; § 38 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Darüber hinaus kann die Bundesnetzagentur unter ...
§ 46 TKG Anbieterwechsel und Umzug (vom 01.12.2012)
... Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Absatz 2 bis 4. (6) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze haben in ihren ...
§ 47 TKG Bereitstellen von Teilnehmerdaten (vom 10.05.2012)
... dieses unterliegt in der Regel einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 bis 4. Ein solches Entgelt soll nur dann einer Genehmigungspflicht nach § 31 ...
§ 149 TKG Bußgeldvorschriften (vom 02.04.2021)
... 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 2 Satz 1 oder 2, § 37 Abs. 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 38 Abs. 4 Satz 4 , § 38 Abs. 4 Satz 2, auch in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 1 oder § 42 Abs. 4 ... Abs. 2 Satz 1 oder 2, § 37 Abs. 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 38 Abs. 4 Satz 4, § 38 Abs. 4 Satz 2 , auch in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 1 oder § 42 Abs. 4 Satz 1, auch in Verbindung ... 2 Satz 2 zweiter Fall oder § 39 Abs. 1 Satz 1 ein Entgelt erhebt, 7. entgegen § 38 Abs. 1 Satz 1 oder 3 oder § 39 Abs. 3 Satz 4 ein Entgelt oder eine Entgeltmaßnahme nicht, nicht richtig, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2409
Artikel 1 1. TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... 9. Entscheidungen der Entgeltregulierung nach den §§ 29, 35 Abs. 3, §§ 38 und 39, 10. Entscheidungen über sonstige Verpflichtungen nach den §§ ...

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... 1 kann die Bundesnetzagentur solche Entgelte einer nachträglichen Regulierung nach § 38 oder nach § 38 Absatz 2 bis 4 unterwerfen, wenn dies ausreicht, um die Regulierungsziele nach ... solche Entgelte einer nachträglichen Regulierung nach § 38 oder nach § 38 Absatz 2 bis 4 unterwerfen, wenn dies ausreicht, um die Regulierungsziele nach § 2 zu ... nach § 2 zu erreichen. (2) Einer nachträglichen Regulierung nach § 38 Absatz 2 bis 4 unterliegen: 1. Entgelte, die ein Betreiber im Rahmen von ... 1 kann die Bundesnetzagentur solche Entgelte einer nachträglichen Regulierung nach § 38 oder einer Genehmigung nach Maßgabe des § 31 unterwerfen, wenn dies erforderlich ist, ... die Wörter „§ 31 Absatz 4 Satz 1 und 2" ersetzt. 29. In § 38 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 33" durch die Angabe „§ 34" ... Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Absatz 2 bis 4. (6) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze haben in ihren ...

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 2 TelekRÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... nach § 21 auferlegt worden sind, unterliegen der nachträglichen Regulierung nach § 38 , soweit die Bundesnetzagentur diese nicht ausnahmsweise zur Erreichung der Regulierungsziele nach ... 2 für nicht angemessen hält, unterliegen der nachträglichen Regulierung nach § 38. " 7. In § 31 Abs. 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 30 Abs. 1 Satz ... 4, 5 Satz 3 und Abs. 6, § 36 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 37 Abs. 1 und 3 Satz 2, § 38 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3, Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 und 4 Satz 1, 2, 3 und 4, § 39 Abs. 1 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Besondere Gebührenverordnung der Beschlusskammern Post und Telekommunikation der Bundesnetzagentur (BKGebV)
V. v. 13.09.2019 BGBl. I S. 1394; aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Anlage 2 BKGebV (zu § 3) Gebührenverzeichnis der Beschlusskammern nach § 132 des Telekommunikationsgesetzes
... 35 Absatz 3 TKG 6.500 bis 171.000 8 Entscheidungen nach § 38 Absatz 1 Satz 2, Absatz 4 TKG , ggf. auch i. V. m. § 39 TKG 1.000 bis 40.500  ... § 39 TKG 1.000 bis 40.500 9 Entscheidungen nach § 38 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 TKG , ggf. auch i. V. m. §§ 46 und 47 TKG 1.000 bis 36.000  ...