interne Verweise§ 30 TKG Entgeltregulierung (vom 10.05.2012) ... 1 kann die Bundesnetzagentur solche Entgelte einer nachträglichen Regulierung nach § 38 oder nach § 38 Absatz 2 bis 4 unterwerfen, wenn dies ausreicht, um die Regulierungsziele nach ... solche Entgelte einer nachträglichen Regulierung nach § 38 oder nach § 38 Absatz 2 bis 4 unterwerfen, wenn dies ausreicht, um die Regulierungsziele nach § 2 zu ... § 2 zu erreichen. (2) Einer nachträglichen Regulierung nach § 38 Absatz 2 bis 4 unterliegen: 1. Entgelte, die ein Betreiber im Rahmen von ... 1 kann die Bundesnetzagentur solche Entgelte einer nachträglichen Regulierung nach § 38 oder einer Genehmigung nach Maßgabe des § 31 unterwerfen, wenn dies erforderlich ist, ...
§ 39 TKG Entgeltregulierung bei Endnutzerleistungen (vom 10.05.2012) ... nach § 78 Absatz 2 Nummer 4 und 5 unterliegen der nachträglichen Regulierung; § 38 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. (3) Sofern Entgelte für ... unterworfen worden sind, unterliegen sie der nachträglichen Regulierung; § 38 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Darüber hinaus kann die Bundesnetzagentur unter ...
§ 46 TKG Anbieterwechsel und Umzug (vom 01.12.2012) ... Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Absatz 2 bis 4. (6) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze haben in ihren ...
§ 47 TKG Bereitstellen von Teilnehmerdaten (vom 10.05.2012) ... dieses unterliegt in der Regel einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 bis 4. Ein solches Entgelt soll nur dann einer Genehmigungspflicht nach § 31 ...
§ 149 TKG Bußgeldvorschriften (vom 02.04.2021) ... 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 2 Satz 1 oder 2, § 37 Abs. 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 38 Abs. 4 Satz 4 , § 38 Abs. 4 Satz 2, auch in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 1 oder § 42 Abs. 4 ... Abs. 2 Satz 1 oder 2, § 37 Abs. 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 38 Abs. 4 Satz 4, § 38 Abs. 4 Satz 2 , auch in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 1 oder § 42 Abs. 4 Satz 1, auch in Verbindung ... 2 Satz 2 zweiter Fall oder § 39 Abs. 1 Satz 1 ein Entgelt erhebt, 7. entgegen § 38 Abs. 1 Satz 1 oder 3 oder § 39 Abs. 3 Satz 4 ein Entgelt oder eine Entgeltmaßnahme nicht, nicht richtig, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2409
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes ... 1 kann die Bundesnetzagentur solche Entgelte einer nachträglichen Regulierung nach § 38 oder nach § 38 Absatz 2 bis 4 unterwerfen, wenn dies ausreicht, um die Regulierungsziele nach ... solche Entgelte einer nachträglichen Regulierung nach § 38 oder nach § 38 Absatz 2 bis 4 unterwerfen, wenn dies ausreicht, um die Regulierungsziele nach § 2 zu ... nach § 2 zu erreichen. (2) Einer nachträglichen Regulierung nach § 38 Absatz 2 bis 4 unterliegen: 1. Entgelte, die ein Betreiber im Rahmen von ... 1 kann die Bundesnetzagentur solche Entgelte einer nachträglichen Regulierung nach § 38 oder einer Genehmigung nach Maßgabe des § 31 unterwerfen, wenn dies erforderlich ist, ... die Wörter „§ 31 Absatz 4 Satz 1 und 2" ersetzt. 29. In § 38 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 33" durch die Angabe „§ 34" ... Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Absatz 2 bis 4. (6) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze haben in ihren ...
Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
G. v. 18.02.2007 BGBl. I S. 106
Artikel 2 TelekRÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes ... nach § 21 auferlegt worden sind, unterliegen der nachträglichen Regulierung nach § 38 , soweit die Bundesnetzagentur diese nicht ausnahmsweise zur Erreichung der Regulierungsziele nach ... 2 für nicht angemessen hält, unterliegen der nachträglichen Regulierung nach § 38. " 7. In § 31 Abs. 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 30 Abs. 1 Satz ... 4, 5 Satz 3 und Abs. 6, § 36 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 37 Abs. 1 und 3 Satz 2, § 38 Abs. 1 Satz 1, 2 und 3, Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 und 4 Satz 1, 2, 3 und 4, § 39 Abs. 1 ...
Zitate in aufgehobenen TitelnBesondere Gebührenverordnung der Beschlusskammern Post und Telekommunikation der Bundesnetzagentur (BKGebV)
V. v. 13.09.2019 BGBl. I S. 1394; aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
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