Zitierungen von § 102 TKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 102 TKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 149 TKG Bußgeldvorschriften (vom 02.04.2021)
... § 100 Absatz 1 Satz 4 die Daten zu anderen Zwecken genutzt werden, 17e. entgegen § 102 Abs. 2 die Rufnummernanzeige unterdrückt oder veranlasst, dass diese unterdrückt wird,  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
G. v. 03.05.2012 BGBl. I S. 958, 1717
Artikel 1 TKGuaÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... eines Verfahrens nach Satz 1 unverzüglich in Kenntnis zu setzen." 89. § 102 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen ... die dem Anrufer zugeteilte Rufnummer übermittelt wird." 90. § 102 Absatz 8 wird wie folgt gefasst: „(8) Bei Verbindungen zu Anschlüssen, die ...
Artikel 2 TKGuaÄndG Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
... ausgeht, auch wenn die Anzeige der Rufnummer im Einzelfall oder dauernd ausgeschlossen ist (§ 102 Absatz 8 des Telekommunikationsgesetzes), 2. Angaben zum Standort des ...

Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2413
Artikel 3 TelVertrÄndG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2409), wird wie folgt geändert: 1. § 102 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben. b) Nach ... wird nach Nummer 17b folgende Nummer 17c eingefügt: „17c. entgegen § 102 Abs. 2 die Rufnummernanzeige unterdrückt oder veranlasst, dass diese unterdrückt ...


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