§ 4 Erhebungsmerkmale
Erhebungsmerkmale sind:
- 1.
- Zahl der Ankünfte und Übernachtungen von Gästen; bei Gästen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb Deutschlands liegt, werden diese Angaben auch in der Unterteilung nach Herkunftsländern erfasst,
- 2.
- Zahl der angebotenen Gästebetten oder bei Campingplätzen der Stellplätze,
- 3.
- Datum der vorübergehenden Schließung und Wiedereröffnung sowie der gewerberechtlichen Abmeldung,
- 4.
- bei Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Hotels garnis zusätzlich Zahl der Gästezimmer,
- 5.
- bei den in Nummer 4 genannten Beherbergungsbetrieben mit 25 und mehr Gästezimmern darüber hinaus die Zahl der belegten und angebotenen Zimmertage; für Letztere hilfsweise die Auslastung als Prozentangabe.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes sowie zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Artikel 1 ELENAAufhG Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes ... den Berichtsmonat Januar 2012, durchgeführt. Die Zahl der Gästezimmer nach § 4 Nummer 4 ist nur jährlich zu erheben." 2. § 3 wird wie folgt ... Schulungsheime; 3. Vorsorge- und Rehabilitationskliniken." 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 ...
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