Änderung § 9 BeherbStatG vom 01.01.2012

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§ 8 BeherbStatG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2012 geltenden Fassung
§ 9 BeherbStatG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
 

(Text alte Fassung)

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Textabschnitt unverändert)

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Beherbergungsstatistikgesetz vom 14. Juli 1980 (BGBl. I S. 953), zuletzt geändert durch Artikel 5 Nr. 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1765), außer Kraft.



 



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