§ 24 Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis
Die Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis zur Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal richten sich für
- 1.
- zugelassene Ausbildungsorganisationen nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011,
- 2.
- genehmigte Ausbildungseinrichtungen nach dieser Verordnung,
- 3.
- Ausbildungsbetriebe für die Ausbildung nach § 106 nach dieser Verordnung,
- 4.
- Ausbildungsbetriebe für freigabeberechtigtes Personal nach der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014.
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenKostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 29 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2025) ... und von Lehrgängen für Prüfer von Luftfahrtgerät (§§ 23 bis 32 LuftPersV) und für freigabeberechtigtes Personal (Artikel 6 sowie Anhang IV ... und von Lehrgängen für Prüfer von Luftfahrtgerät (§§ 23 bis 32 LuftPersV) und für frei- gabeberechtigtes Personal (Artikel 6 sowie Anhang IV ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen über das Luftfahrtpersonal und den Flugbetrieb
V. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 338
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Artikel 2 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal ... nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 besitzen." 9. Die §§ 24 und 25 werden wie folgt gefasst: „§ 24 Voraussetzungen für den Erwerb ... 9. Die §§ 24 und 25 werden wie folgt gefasst: „ § 24 Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis Die Voraussetzungen ... nach § 1 Absatz 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung aus, sofern die Voraussetzungen nach § 24 Nummer 3 dieser Verordnung erfüllt sind." d) Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben. ...
Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal ... § 22 Alleinflüge § 23 Ausbildungsbetriebe § 24 Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis § 25 Form der ... gefasst: „Unterabschnitt 1 Allgemeines". 4. Die §§ 1 bis 34 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Erlaubnispflichtiges Personal ... die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 7 und 8. § 24 Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis Die Voraussetzungen ... „§ 30 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung" durch die Angabe „§ 24 " ersetzt. 68. Die Anlage 3 (zu § 27) wird wie folgt gefasst: ...
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