Änderung § 131 LuftPersV vom 24.09.2008

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 131 LuftPersV, alle Änderungen durch Artikel 3 AMSprKNachwV am 24. September 2008 und Änderungshistorie der LuftPersV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 131 LuftPersV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.09.2008 geltenden Fassung
§ 131 LuftPersV n.F. (neue Fassung)
in der am 24.09.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 12.09.2008 BGBl. I S. 1834
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

§ 131 Zuständige Stellen


(Text alte Fassung)

Zuständige Stellen für Verwaltungstätigkeiten nach dieser Verordnung sind die nach der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Erteilung der betreffenden Lizenzen und Berechtigungen zuständigen Luftfahrtbehörden der Länder, das Luftfahrt-Bundesamt und die Beauftragten nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes.

(Text neue Fassung)

Zuständige Stellen für Verwaltungstätigkeiten nach dieser Verordnung sind die nach der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Erteilung der betreffenden Lizenzen und Berechtigungen zuständigen Luftfahrtbehörden der Länder, das Luftfahrt-Bundesamt und die Beauftragten nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes, sofern § 125 keine andere Regelung trifft.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed