Änderung Anlage 3 LuftPersV vom 24.12.2014

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Anlage 3 LuftPersV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.12.2014 geltenden Fassung
Anlage 3 LuftPersV n.F. (neue Fassung)
in der am 24.12.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 3 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 3 (zu § 27) Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung


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A | Name und Anschrift der Ausbildungseinrichtung

B | Beabsichtigter Beginn der Ausbildungstätigkeit

C | Name, Anschrift und Telefonnummer des Ausbildungsleiters sowie der Lehrberechtigten, bei Lehrberech-
tigten zusätzlich die Angabe der Qualifikationen inklusive der Bereiche, in denen die Lehrberechtigten tätig
sind (Theorie, Simulator etc.)

D | Name und Anschrift des Flugplatzes oder der Betriebsstätte, auf dem oder in der die Ausbildung
durchgeführt werden soll

E | Auflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen, einschließlich aller
synthetischen Flugübungsgeräte (falls zutreffend), unter Angabe:
- der Luftfahrzeugklasse/-art und ggf. des Luftfahrzeugmusters,
- von Eintragung(en) im Luftfahrzeugregister,
- des/der eingetragenen Halter(s),
- der Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnisses

F | Art der Ausbildung, die in der Ausbildungseinrichtung durchgeführt werden soll:
Theoretische Ausbildung
Praktische Flugausbildung
Klassenberechtigungen
Weitere Berechtigungen (z. B. Schleppberechtigung)

G | Angaben zur Versicherung der Luftfahrzeuge und der Auszubildenden

H | Angaben über Voll- oder Teilzeitbetrieb der Ausbildungseinrichtung

I | Erklärung, dass
1. die Angaben zu A bis H richtig sind,
2. die Ausbildung in Übereinstimmung mit den in § 2 Absatz 1 genannten Vorschriften durchgeführt
wird.

Datum
Unterschrift

 



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