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Zitierungen von § 1 LuftPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 LuftPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 LuftPersV Arten der Erlaubnis und Sonderregelungen der Erlaubnispflicht (vom 17.12.2021)
... Erlaubnisse sind: 1. die Lizenz für Luftfahrzeugführer nach § 1 Nummer 1 , 2. der Luftfahrerschein oder der Ausweis für Personal nach § 1 Nummer 2 bis ... nach § 1 Nummer 1, 2. der Luftfahrerschein oder der Ausweis für Personal nach § 1 Nummer 2 bis 6 , 3. die Flugbegleiterbescheinigung für Personal nach § 1 Nummer 9,  ... nach § 1 Nummer 2 bis 6, 3. die Flugbegleiterbescheinigung für Personal nach § 1 Nummer 9 , 4. der Ausweis für Prüfer von Luftfahrtgerät für Personal nach ... 9, 4. der Ausweis für Prüfer von Luftfahrtgerät für Personal nach § 1 Nummer 7 und 5. die Lizenz für freigabeberechtigtes Personal nach § 1 Nummer 8. ... nach § 1 Nummer 7 und 5. die Lizenz für freigabeberechtigtes Personal nach § 1 Nummer 8 . (2) Technisches Personal der Instandhaltungsbetriebe und der kombinierten ... Luftschrauben und Flugsicherungsausrüstung zuständig ist, bedarf keiner Erlaubnis nach § 1 Nummer 7 , wenn das Luftfahrt-Bundesamt festgestellt hat, dass dieses Personal über eine Qualifikation ...
§ 3 LuftPersV Anwendbare Vorschriften (vom 18.03.2021)
... L 311 vom 25.11.2011, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung, 2. für Personal nach § 1 Nummer 2 nach der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Bundesanzeiger ... vom 15. April 2003 (BAnz. Nr. 81b vom 30. April 2003), 3. für Personal nach § 1 Nummer 3 bis 7 nach dieser Verordnung, 4. für Personal nach § 1 Nummer 8 nach der Verordnung ...
§ 5 LuftPersV Zuständige Stellen für die Erteilung von Erlaubnissen (vom 18.03.2021)
... Ausbildungsorganisationen für die Erteilung der Erlaubnis für Flugbegleiter nach § 1 Nummer 9 , 3. die Beauftragten nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes für die Erteilung ... von Flugmodellen mit einer höchstzulässigen Startmasse bis zu 150 Kilogramm nach § 1 Nummer 6 und des Ausweises für Prüfer von Luftsportgerät (Prüfer von ... 1 Nummer 2, 3. Ausweise nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 für Flugingenieure nach § 1 Nummer 2 , 4. Instrumentenflugberechtigungen für Luftfahrzeugführer nach § 1 ... 1 Nummer 2, 4. Instrumentenflugberechtigungen für Luftfahrzeugführer nach § 1 Nummer 1 und Flugingenieure nach § 1 Nummer ... für Luftfahrzeugführer nach § 1 Nummer 1 und Flugingenieure nach § 1 Nummer 2 ...
§ 11 LuftPersV Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis (vom 17.12.2021)
... vorliegen. (2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 Nummer 7 darf die Rechte aus der Erlaubnis unter Beachtung der Anforderungen nach § 12 Absatz 1 der ... in Wort und Schrift aktiv und passiv, beherrscht. (3) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 Nummer 8 darf die Rechte aus der Erlaubnis nur dann ausüben, wenn die Anforderungen der Verordnung ...
§ 14 LuftPersV Anerkennung von Flugsimulationsübungsgeräten (vom 24.12.2014)
... Ausbildungsbetriebe zum Zweck der Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 2 bis 5 Flugsimulationsübungsgeräte, sind hinsichtlich der Anerkennung dieser ...
§ 16 LuftPersV Voraussetzungen für die Ausbildung (vom 17.12.2021)
... Die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 1 bis 6 und 9 ist nur zulässig, wenn 1. der Bewerber das Mindestalter nach § 17 besitzt, ... der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011; Bewerber um eine Lizenz für Luftfahrzeugführer nach § 1 Nummer 1 müssen dieses Tauglichkeitszeugnis spätestens zum ersten Alleinflug vorlegen,  ... Stelle legt die Voraussetzungen für die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 7 fest und veröffentlicht sie. § 106 ist entsprechend ...
§ 18 LuftPersV Zuverlässigkeit (vom 01.01.2023)
... bis 3 gelten auch für Bewerber um eine Erlaubnis für erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 7 und 8 ...
§ 23 LuftPersV Ausbildungsbetriebe (vom 17.12.2021)
... Die Ausbildung von fliegendem Personal nach § 1 Nummer 1 bis 6 und 9 darf nur durch die folgenden Ausbildungsbetriebe durchgeführt werden: 1. die ... durchgeführt werden: 1. die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 1 durch a) Ausbildungsbetriebe, die dafür ein Zeugnis nach Anhang VI ARA.GEN.310 ... in der erklärten Ausbildungsorganisation eine Ausbildung von Prüfern von Personal nach § 1 Nummer 1 erfolgen, so bedarf das Ausbildungsprogramm gemäß Anhang VIII DTO.GEN.230 Buchstabe c ... zuständige Behörde, 2. die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 2 bis 6 durch Ausbildungsbetriebe, die dafür eine Zulassung besitzen (genehmigte ... Ausbildungseinrichtungen), 3. die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 9 durch zugelassene Ausbildungsorganisationen. (2) Die Ausbildung von technischem ... zugelassene Ausbildungsorganisationen. (2) Die Ausbildung von technischem Personal nach § 1 Nummer 7 und 8 darf nur durch die folgenden Ausbildungsbetriebe durchgeführt werden: 1. die ... durchgeführt werden: 1. die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 7 durch Ausbildungsbetriebe, die dafür eine Genehmigung besitzen (Ausbildungsbetrieb für ... Ausbildung nach § 106), 2. die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 8 durch Ausbildungsbetriebe, die eine Genehmigung als Ausbildungsbetrieb nach Anhang IV der ... besitzen. Dies gilt nicht für die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 7 und 8 ...
§ 120 LuftPersV Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen (vom 24.12.2014)
... Erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 2 bis 4 hat ein Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch zu führen, in das alle Flüge, ...
§ 128 LuftPersV Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen für Luftfahrer; Anerkennung von Prüfern (vom 18.03.2021)
... nach den Absätzen 2, 5 bis 7 und 9, 3. für erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 3 bis 6 nach dieser Verordnung sowie nach den Absätzen 2, 3, 5 bis 9. (2) Die ... Prüfer zu fertigen. Prüfer, die erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 2 bis 6 prüfen, übermitteln das Original der Prüfungsdokumentation unverzüglich an die ...
§ 128a LuftPersV Prüfungen für freigabeberechtigtes Personal und für Prüfer von Luftfahrtgerät; Anerkennung von Prüfern (vom 18.03.2021)
... von Prüfern richten sich: 1. für erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 7 nach dieser Verordnung, 2. für erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer ...
 
Zitat in folgenden Normen

Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 17.12.2021)
... Prüfung 140 EUR 12. Flugingenieur F/E ( § 1 Nummer 2 LuftPersV , JAR-FCL 4.160 und 4.170 deutsch) a) Abnahme der theoretischen ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... zur Ausbildung von Flug- zeugführern, ausgenommen Privatflugzeugführer nach § 1 LuftPersV, Hubschrauberführern und Flugingenieuren sowie zur Ausbildung für ... Prüfung zur Berechtigung zur Ausbildung von Privat- flugzeugführern nach § 1 LuftPersV, Segelflugzeugführern, Freibal- lonführern und Luftschiffführern ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen über das Luftfahrtpersonal und den Flugbetrieb
V. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 338
Artikel 1 LuftPersRÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... Luftschrauben und Flugsicherungsausrüstung zuständig ist, bedarf keiner Erlaubnis nach § 1 Nummer 7 , wenn das Luftfahrt-Bundesamt festgestellt hat, dass dieses Personal über eine Qualifikation ... 1 Nummer 2, 3. Ausweise nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 für Flugingenieure nach § 1 Nummer 2 , 4. Instrumentenflugberechtigungen für Luftfahrzeugführer nach § 1 ... 1 Nummer 2, 4. Instrumentenflugberechtigungen für Luftfahrzeugführer nach § 1 Nummer 1 und Flugingenieure nach § 1 Nummer 2." 5. § 12 wird wie folgt ... für Luftfahrzeugführer nach § 1 Nummer 1 und Flugingenieure nach § 1 Nummer 2 ." 5. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Anrechnung von ... der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011; Bewerber um eine Lizenz für Luftfahrzeugführer nach § 1 Nummer 1 müssen dieses Tauglichkeitszeugnis spätestens zum ersten Alleinflug vorlegen,". ... „(2) Die Ausbildung erfolgt: 1. für erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 2 bis 6 durch genehmigte Ausbildungseinrichtungen, 2. für erlaubnispflichtiges Personal ... genehmigte Ausbildungseinrichtungen, 2. für erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 7 durch Betriebe für die Ausbildung nach § 104, 3. für ... die Ausbildung nach § 104, 3. für erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 1 und 9 durch zugelassene Ausbildungsorganisationen, 4. für erlaubnispflichtiges ... zugelassene Ausbildungsorganisationen, 4. für erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 1 durch erklärte Ausbildungsorganisationen, 5. für erlaubnispflichtiges ... Ausbildungsorganisationen, 5. für erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 8 durch Ausbildungsbetriebe nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014." 10. ...

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5190
Artikel 2 LuftGerPVuaÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... In Nummer 1 werden die Wörter „sowie für freigabeberechtigtes Personal nach § 1 Nummer 8" gestrichen. bb) In Nummer 3 wird das Wort „und" durch ein ... wird angefügt: „5. die Lizenz für freigabeberechtigtes Personal nach § 1 Nummer 8 ." b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Technisches ... 2 und 3 werden angefügt: „(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 Nummer 7 darf die Rechte aus der Erlaubnis unter Beachtung der Anforderungen nach § 12 Absatz 1 der ... Wort und Schrift aktiv und passiv, beherrscht. (3) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 Nummer 8 darf die Rechte aus der Erlaubnis nur dann ausüben, wenn die Anforderungen der Verordnung ... beschränkt, ausgesetzt oder widerrufen." b) In Satz 2 wird die Angabe „ § 1 Nummer 8" durch die Wörter „§ 104 Absatz 2 Nummer 1" ersetzt.  ... Stelle legt die Voraussetzungen für die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 7 fest und veröffentlicht sie. § 106 ist entsprechend anzuwenden." 8. ... 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Ausbildung von fliegendem Personal nach § 1 Nummer 1 bis 6 und 9 darf nur durch die folgenden Ausbildungsbetriebe durchgeführt werden: 1. die ... durchgeführt werden: 1. die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 1 durch a) Ausbildungsbetriebe, die dafür ein Zeugnis nach Anhang VI ARA.GEN.310 ... in der erklärten Ausbildungsorganisation eine Ausbildung von Prüfern von Personal nach § 1 Nummer 1 erfolgen, so bedarf das Ausbildungsprogramm gemäß Anhang VIII DTO.GEN.230 Buchstabe c ... zuständige Behörde, 2. die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 2 bis 6 durch Ausbildungsbetriebe, die dafür eine Zulassung besitzen (genehmigte ... Ausbildungseinrichtungen), 3. die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 9 durch zugelassene Ausbildungsorganisationen. (2) Die Ausbildung von technischem ... Ausbildungsorganisationen. (2) Die Ausbildung von technischem Personal nach § 1 Nummer 7 und 8 darf nur durch die folgenden Ausbildungsbetriebe durchgeführt werden: 1. die ... durchgeführt werden: 1. die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 7 durch Ausbildungsbetriebe, die dafür eine Genehmigung besitzen (Ausbildungsbetrieb für ... Ausbildung nach § 106), 2. die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 8 durch Ausbildungsbetriebe, die eine Genehmigung als Ausbildungsbetrieb nach Anhang IV der ...

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
Artikel 4 LuftGerPVEV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... in Lizenzen oder Erlaubnisscheine für erlaubnispflichtiges Personal gemäß § 1 Nummer 1 oder Nummer 2 Buchstabe a oder Nummer 2 Buchstabe b der ...

Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... Ausbildung und Tauglichkeit Unterabschnitt 1 Allgemeines § 1 Erlaubnispflichtiges Personal § 2 Arten der Erlaubnis und Sonderregelungen der ... gefasst: „Unterabschnitt 1 Allgemeines". 4. Die §§ 1 bis 34 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Erlaubnispflichtiges Personal ... 4. Die §§ 1 bis 34 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Erlaubnispflichtiges Personal Das erlaubnispflichtige Personal im Sinne des § 4 ... (1) Erlaubnisse sind: 1. die Lizenz für Luftfahrzeugführer nach § 1 Nummer 1 sowie für freigabeberechtigtes Personal nach § 1 Nummer 8, 2. der ... nach § 1 Nummer 1 sowie für freigabeberechtigtes Personal nach § 1 Nummer 8, 2. der Luftfahrerschein oder der Ausweis für Personal nach § 1 ... 1 Nummer 8, 2. der Luftfahrerschein oder der Ausweis für Personal nach § 1 Nummer 2 bis 6, 3. die Flugbegleiterbescheinigung für Personal nach § 1 ... 1 Nummer 2 bis 6, 3. die Flugbegleiterbescheinigung für Personal nach § 1 Nummer 9 und 4. der Ausweis für Prüfer von Luftfahrtgerät für ... 4. der Ausweis für Prüfer von Luftfahrtgerät für Personal nach § 1 Nummer 7. (2) Angehörige des technischen Personals bedürfen für das ... 25.11.2011, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung, 2. für Personal nach § 1 Nummer 2 nach der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im ... 15. April 2003 (BAnz. Nr. 81b vom 30. April 2003), 3. für Personal nach § 1 Nummer 3 bis 7 nach dieser Verordnung, 4. für Personal nach § 1 Nummer 8 ... Ausbildungsorganisationen für die Erteilung der Erlaubnis für Flugbegleiter nach § 1 Nummer 9, 3. die Beauftragten nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes für die ... von Flugmodellen mit einer höchstzulässigen Startmasse bis zu 150 Kilogramm nach § 1 Nummer 6 und des Ausweises für Prüfer von Luftsportgerät (Prüfer von ... Ausbildungsbetriebe zum Zweck der Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 2 bis 5 Flugsimulationsübungsgeräte, sind hinsichtlich der Anerkennung dieser ... die Ausbildung (1) Die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 1 bis 6 und 9 ist nur zulässig, wenn 1. der Bewerber das Mindestalter nach ... legt die Voraussetzungen für die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 7 fest und veröffentlicht diese. Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 ist auf Bewerber ... und 3 bis 5 ist auf Bewerber um eine Erlaubnis für erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 7 und 8 anzuwenden. § 17 Mindestalter für den Beginn der ... gelten auch für Bewerber um eine Erlaubnis für erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 7 und 8. § 19 Bewerbermeldung (1) Der Ausbildungsbetrieb ... (2) Genehmigte Ausbildungseinrichtungen bilden erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 2 bis 6 aus, Betriebe für die Ausbildung nach § 104 bilden erlaubnispflichtiges ... Betriebe für die Ausbildung nach § 104 bilden erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 7 aus; zugelassene Ausbildungsorganisationen bilden erlaubnispflichtiges Personal nach ... nach Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 bilden erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 8 aus. (3) Die praktische Ausbildung darf, unbeschadet der Erlaubnis nach ... besitzen. Dies gilt nicht für die Ausbildung von erlaubnispflichtigem Personal nach § 1 Nummer 7 und 8. § 24 Voraussetzungen für den Erwerb der ... 2. genehmigte Ausbildungseinrichtungen für Luftfahrtpersonal nach § 1 Nummer 2 bis 6 nach dieser Verordnung, 3. Betriebe für die Ausbildung von ... Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 2 bis 4 hat ein Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch zu führen, in das alle Flüge, ... Absätzen 2, 5 bis 7 und 9, 3. für erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 3 bis 6 nach dieser Verordnung sowie nach den Absätzen 2, 3, 5 bis 9. (2) ... angefügt: „Prüfer, die erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 2 bis 6 prüfen, übermitteln das Original der Prüfungsdokumentation ... von Prüfern richten sich: 1. für erlaubnispflichtiges Personal nach § 1 Nummer 7 nach dieser Verordnung, 2. für erlaubnispflichtiges Personal nach § ...
Artikel 5 LuftPersAnpEUV Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
... Prüfung 140 EUR 12. Flugingenieur F/E (§ 1 Nummer 2 LuftPersV, JAR-FCL 4.160 und 4.170 deutsch)   a) ...

Verordnung zur Ergänzung und Anpassung der Anforderungen an Luftfahrer
V. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 133
Artikel 2 LuftfahrerRÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... vom 12. September 2008 (BGBl. I S. 1834), wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Ein Reisemotorsegler im Sinne dieser ...

Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen
V. v. 13.06.2007 BGBl. I S. 1048, 2203
Artikel 2 2. LuftVZOuLuftPersVÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal (vom 06.09.2007)
... die Sätze 1 und 2 durch folgenden Satz ersetzt: „Die Lizenz nach § 1 wird für einen Zeitraum von 60 Monaten ausgestellt." b) Absatz 2 wird wie ...