Zitierungen von § 42 LuftPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 LuftPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43 LuftPersV Prüfung (vom 17.12.2016)
...  (2) Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf 1. die in § 42 Abs. 3 aufgeführten Sachgebiete, 2. die notwendigen Kenntnisse und ... Flugzuständen und in Notfällen, wenn dies Bestandteil der Flugausbildung nach § 42 Absatz 4 bis 5a ...
§ 44 LuftPersV Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer (vom 24.12.2014)
... erfolgreich durchgeführt worden ist. (3) Im Luftfahrerschein nach § 42 Abs. 6 Nr. 1 werden diejenigen Startarten eingetragen, in denen der Bewerber ausgebildet worden ... in denen der Bewerber ausgebildet worden ist. (4) Der Luftfahrerschein nach § 42 Abs. 6 Nr. 1 wird auf Flüge in der Umgebung der Startstelle beschränkt, wenn die ... theoretische Ausbildung enthalten hat. (5) Der Luftfahrerschein nach § 42 Abs. 6 Nr. 2 wird auf automatische Auslösung beschränkt, wenn die Ausbildung die ...
§ 45 LuftPersV Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer (vom 17.12.2016)
... Der Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer nach § 42 wird unbefristet erteilt. Der Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer, ... Einzelheiten legt der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes entsprechend § 42 Absatz 2 ...
§ 84a LuftPersV Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer (vom 24.12.2014)
... oder Sprünge mit Tandem-Sprungfallschirmen durchzuführen, gilt § 42 Abs. 2 entsprechend. (4) Der Bewerber für eine Berechtigung nach Absatz 1 hat in ... soweit nicht der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes entsprechend § 42 Abs. 2 die Gültigkeitsdauer beschränkt und Voraussetzungen für die ...
§ 95a LuftPersV Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftsportgeräteführern (vom 17.12.2016)
... um eine Lehrtätigkeit ausüben zu können, umfassen. § 42 Abs. 2 gilt entsprechend. (3) Der Bewerber hat in einer Prüfung nachzuweisen, dass ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen zur Berücksichtigung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichthubschraubern
V. v. 12.12.2016 BGBl. I S. 2864
Artikel 2 ULHLuftfRAnpV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 42 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter ... 2. In § 43 Absatz 2 Nummer 3 wird die Angabe „§ 42 Abs. 4 und 5" durch die Wörter „§ 42 Absatz 4 bis 5a" ersetzt.  ... 2 Nummer 3 wird die Angabe „§ 42 Abs. 4 und 5" durch die Wörter „§ 42 Absatz 4 bis 5a" ersetzt. 3. § 45 wird wie folgt geändert:  ...

Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... Reisemotorsegler Unterabschnitt 3 Luftsportgeräteführer § 42 Fachliche Voraussetzungen § 43 Prüfung § 44 Erteilung und ... 2 Segelflugzeugführer". 6. Die Zwischenüberschrift vor § 42 wird wie folgt gefasst: „Unterabschnitt 3 ... „Unterabschnitt 3 Luftsportgeräteführer". 7. § 42 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... „(1) Der Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer nach § 42 wird unbefristet erteilt. Der Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer, die ... Die Einzelheiten legt der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes entsprechend § 42 Absatz 2 fest." e) Absatz 5 wird aufgehoben. 10. Die ...

Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen
V. v. 13.06.2007 BGBl. I S. 1048, 2203
Artikel 2 2. LuftVZOuLuftPersVÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal (vom 06.09.2007)
... Wort „zwölf" ersetzt. b) Absatz 4 wird aufgehoben. 9. § 42 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 Nr. 2 werden die Wörter „eine ...


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