Zitierungen von §§ 46 bis 49 LuftPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 46 bis 49 LuftPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... Musterberechtigungen oder Befähigungsüberprüfung (§§ 3a, 3b, 40a, 46 Abs. 5, § 52a LuftPersV, JAR-FCL 1.261 u. 1.262 deutsch, JAR-FCL 2.261 u. 2.262 deutsch, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
...  Unterabschnitt 4 Freiballonführer § 46 Fachliche Voraussetzungen § 47 Prüfung § 48 Erteilung und ... e) Absatz 5 wird aufgehoben. 10. Die Zwischenüberschrift vor § 46 wird wie folgt gefasst: „Unterabschnitt 4 Freiballonführer".  ...
Artikel 3 LuftPersAnpEUV Weitere Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
... 4 Freiballonführer (weggefallen)". f) Die Angaben zu den §§ 46 bis 49 werden wie folgt gefasst: „§§ 46 bis 49 ... Angaben zu den §§ 46 bis 49 werden wie folgt gefasst: „§§ 46 bis 49 (weggefallen)". g) Die Angabe „Unterabschnitt 5 ...

Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen
V. v. 13.06.2007 BGBl. I S. 1048, 2203
Artikel 2 2. LuftVZOuLuftPersVÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal (vom 06.09.2007)
... Altersbeschränkungen für Verkehrs-, Berufspiloten und Inhaber von Lizenzen nach § 46 Abs. 5". d) Die Angabe „§ 127 (weggefallen)" wird durch folgende ... Altersbeschränkungen für Verkehrs-, Berufspiloten und Inhaber von Lizenzen nach § 46 Abs. 5". 23. § 127 wird wie folgt gefasst: „§ 127 ... Berufs- oder Verkehrspilotenlizenz oder der Inhaber einer Lizenz gemäß § 46 Abs. 5 darf nach Vollendung des 60. Lebensjahres bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres die ...


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