interne Verweise§ 134 LuftPersV Ordnungswidrigkeiten (vom 17.12.2021) ... Absatz 2 Satz 2 einen Flugauftrag erteilt, 9. entgegen § 117 Absatz 4 Satz 2 oder § 120 Absatz 1 Satz 3 einen Flugauftrag oder ein Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch nicht mitführt, 10. ... Flugauftrag oder ein Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch nicht mitführt, 10. entgegen § 120 Absatz 1 Satz 1 oder § 121 Absatz 1 ein Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch oder ein Unterrichtsbuch nicht, nicht ... nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt oder 11. entgegen § 120 Absatz 1 Satz 3 ein Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt. ...
Zitat in folgenden NormenKostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 29 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal ... Unterabschnitt 2 Nachweis der fliegerischen und fachlichen Voraussetzungen § 120 Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen § 121 Nachweis der theoretischen ... Luftfahrerschein" ersetzt. 44. Die Zwischenüberschrift vor § 120 wird wie folgt gefasst: „Unterabschnitt 2 Nachweis der fliegerischen und ... 2 Nachweis der fliegerischen und fachlichen Voraussetzungen". 45. § 120 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... 2 Satz 2 einen Flugauftrag erteilt, 8. entgegen § 117 Absatz 4 Satz 2 oder § 120 Absatz 1 Satz 3 einen Flugauftrag oder ein Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch nicht mitführt, ... oder ein Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch nicht mitführt, 9. entgegen § 120 Absatz 1 Satz 1 oder § 121 Absatz 1 ein Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch oder ein ... nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt oder 10. entgegen § 120 Absatz 1 Satz 3 ein Flug-, Fahrten- oder Sprungbuch nicht oder nicht mindestens zwei Jahre ...
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen
V. v. 13.06.2007 BGBl. I S. 1048, 2203
Artikel 2 2. LuftVZOuLuftPersVÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal (vom 06.09.2007) ... Fachrichtung Flugwerk mit Triebwerk und elektronische Ausrüstung." 20. § 120 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter ... c) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 7 angefügt: 7. entgegen § 120 Abs. 1 Satz 2 das Flug- oder Sprungbuch nicht für zwei Jahre, gerechnet vom Tag der letzten ...
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