Zitat in folgenden NormenSechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
V. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2237
Artikel 2 LuftPersAnpEUV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal ... § 133a (weggefallen) § 134 Ordnungswidrigkeiten § 135 Übergangsvorschriften Anlage 1 Luftfahrerscheine (Muster 3 bis 11) ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht." 64. § 135 wird wie folgt gefasst: „§ 135 Übergangsvorschriften (1) ... macht." 64. § 135 wird wie folgt gefasst: „§ 135 Übergangsvorschriften (1) Nach JAR-FCL ausgestellte Lizenzen und Berechtigungen ...
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen
V. v. 13.06.2007 BGBl. I S. 1048, 2203
Artikel 2 2. LuftVZOuLuftPersVÄndV Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal (vom 06.09.2007) ... Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe Inhaber einer Lizenz als Segelflugzeugführer nach § 135 Abs. 5" durch die Angabe Inhaber einer Erlaubnis für Segelflugzeugführer mit ... zwei Jahre, gerechnet vom Tag der letzten Eintragung, aufbewahrt." 28. § 135 wird wie folgt gefasst: § 135 Übergangsvorschriften Eine ... aufbewahrt." 28. § 135 wird wie folgt gefasst: § 135 Übergangsvorschriften Eine Erlaubnis, die nicht nach den Bestimmungen über ...
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