Änderung Anlage BeamtVÜV vom 01.01.2020

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Anlage BeamtVÜV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung
Anlage BeamtVÜV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
(heute geltende Fassung) 
 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 1 Abs. 1) Verzeichnis der zum Beamtenversorgungsgesetz erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften


A. Gesetze

(aufgehoben)


B. Rechtsverordnungen

(Text alte Fassung) nächste Änderung

1. Verordnung zur Durchführung des § 31 des Beamtenversorgungsgesetzes (Bestimmung von Krankheiten für die beamtenrechtliche Unfallfürsorge) vom 20. Juni 1977 (BGBl. I S. 1004)

2. Verordnung zur Durchführung des § 33 des Beamtenversorgungsgesetzes (Heilverfahrensverordnung - HeilvfV) vom 25. April 1979 (BGBl. I S. 502)

3. Verordnung
über die einmalige Unfallentschädigung nach § 43 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes vom 24. Juni 1977 (BGBl. I S. 1011), geändert durch die Verordnung vom 19. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1674)

(Text neue Fassung)

1. Heilverfahrensverordnung in der jeweils geltenden Fassung

2. Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 43 Absatz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung


C. Verwaltungsvorschriften

vorherige Änderung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVGVwV) vom 3. November 1980 (GMBl. 1980 S. 742; 1982 S. 355)



Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz in der jeweils aktuellen Fassung

(heute geltende Fassung) 
 



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