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§ 40 - Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

neugefasst durch B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 2129-20 Umweltschutz
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§ 40 Umweltbericht



(1) 1Die zuständige Behörde erstellt frühzeitig einen Umweltbericht. 2Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans oder Programms sowie vernünftiger Alternativen ermittelt, beschrieben und bewertet.

(2) 1Der Umweltbericht nach Absatz 1 muss nach Maßgabe des § 39 folgende Angaben enthalten:

1.
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Plans oder Programms sowie der Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen,

2.
Darstellung der für den Plan oder das Programm geltenden Ziele des Umweltschutzes sowie der Art, wie diese Ziele und sonstige Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung des Plans oder des Programms berücksichtigt wurden,

3.
Darstellung der Merkmale der Umwelt, des derzeitigen Umweltzustands sowie dessen voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans oder des Programms,

4.
Angabe der derzeitigen für den Plan oder das Programm bedeutsamen Umweltprobleme, insbesondere der Probleme, die sich auf ökologisch empfindliche Gebiete nach Nummer 2.6 der Anlage 6 beziehen,

5.
Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt nach § 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 und 2,

6.
Darstellung der Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen aufgrund der Durchführung des Plans oder des Programms zu verhindern, zu verringern und soweit wie möglich auszugleichen,

7.
Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse,

8.
Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen sowie eine Beschreibung, wie die Umweltprüfung durchgeführt wurde,

9.
Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen gemäß § 45.

2Die Angaben nach Satz 1 sollen entsprechend der Art des Plans oder Programms Dritten die Beurteilung ermöglichen, ob und in welchem Umfang sie von den Umweltauswirkungen des Plans oder Programms betroffen werden können. 3Eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung der Angaben nach diesem Absatz ist dem Umweltbericht beizufügen.

(3) Die zuständige Behörde bewertet vorläufig im Umweltbericht die Umweltauswirkungen des Plans oder Programms im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge im Sinne der § 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 und 2 nach Maßgabe der geltenden Gesetze.

(4) Angaben, die der zuständigen Behörde aus anderen Verfahren oder Tätigkeiten vorliegen, können in den Umweltbericht aufgenommen werden, wenn sie für den vorgesehenen Zweck geeignet und hinreichend aktuell sind.





 

Frühere Fassungen von § 40 UVPG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.07.2017Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
vom 20.07.2017 BGBl. I S. 2808
aktuell vorher 18.08.2010Artikel 11 Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
vom 11.08.2010 BGBl. I S. 1163
aktuellvor 18.08.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 40 UVPG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 UVPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UVPG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 UVPG Festlegung des Untersuchungsrahmens (vom 29.07.2017)
... einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrads der in den Umweltbericht nach § 40 aufzunehmenden Angaben fest. (2) Der Untersuchungsrahmen einschließlich ...
§ 43 UVPG Abschließende Bewertung und Berücksichtigung (vom 29.07.2017)
... Stellungnahmen und Äußerungen. Bei der Überprüfung gelten die in § 40 Absatz 3 bestimmten Maßstäbe. (2) Das Ergebnis der Überprüfung nach Absatz ...
§ 44 UVPG Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms (vom 29.07.2017)
... Umwelterwägungen in den Plan oder das Programm einbezogen wurden, wie der Umweltbericht nach § 40 sowie die Stellungnahmen und Äußerungen nach den §§ 41, 42, 60 Absatz 1 und ...
§ 45 UVPG Überwachung (vom 29.07.2017)
... bestehende Überwachungsmechanismen, Daten- und Informationsquellen genutzt werden. § 40 Absatz 4 gilt ...
§ 53 UVPG Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene (vom 29.12.2023)
... 2. das Verfahren der Erarbeitung und über Inhalt und Ausgestaltung des Umweltberichts nach § 40 im Hinblick auf Besonderheiten der Verkehrswegeplanung, 3. die Einzelheiten der ...
§ 70 UVPG Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften (vom 29.07.2017)
... Kriterien, 5. Grundsätze für die Erstellung des Umweltberichts nach § 40 , 6. Grundsätze für die Überwachung nach den §§ 28, 45 und ...
 
Zitat in folgenden Normen

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 406
§ 12c EnWG Prüfung und Bestätigung des Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde (vom 27.05.2023)
... des Netzentwicklungsplans nach § 12b einen Umweltbericht, der den Anforderungen des § 40 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen muss. Der Umweltbericht nach Satz 1 bezieht den Umweltbericht zum ...

Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Artikel 1 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1690; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 7 NABEG Festlegung des Untersuchungsrahmens (vom 29.12.2023)
... werden kann und in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht nach § 40 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufzunehmen sind. Die Antragskonferenz ist zugleich die Besprechung im Sinne des § ...

Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
Artikel 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258, 2310; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
§ 6 WindSeeG Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans (vom 01.01.2023)
... erörtert werden, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht nach § 40 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufzunehmen sind. Der Anhörungstermin ist zugleich die Besprechung im Sinn des ... einen Entwurf des Flächenentwicklungsplans und einen Umweltbericht, der den Anforderungen des § 40 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen muss. Die Betreiber von Übertragungsnetzen und von Windenergieanlagen ... oder der Planentwurf und der Umweltbericht im Sinn des Absatzes 5 Satz 1 oder des § 40 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Internet veröffentlicht, kann die in § 39 Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes über die ...
§ 12 WindSeeG Verfahren zur zentralen Voruntersuchung von Flächen (vom 01.01.2023)
... erörtert werden, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht nach § 40 *) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufzunehmen sind. ... Leistung nach § 10 Absatz 3. Sind der Planentwurf und der Umweltbericht im Sinn des § 40 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Internet veröffentlicht, kann die in § 41 Satz 1 des Gesetzes über die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2730; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 3. EnWNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... werden, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad Angaben in den Umweltbericht nach § 14g des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufzunehmen sind. Der ... zur Erstellung des Bundesfachplans Offshore einen Umweltbericht, der den Anforderungen des § 14g des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen muss. Die Betreiber ...

Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2682
Artikel 1 WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... oder der Planentwurf und der Umweltbericht im Sinn des Absatzes 5 Satz 1 oder des § 40 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Internet veröffentlicht, kann die in § 39 Absatz 4 Satz 2 des Gesetzes über die ... angefügt: „Sind der Planentwurf und der Umweltbericht im Sinn des § 40 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Internet veröffentlicht, kann die in § 41 Satz 1 des Gesetzes über die ...

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472
Artikel 1 UVPModG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017)
... bei der SUP § 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens § 40 Umweltbericht § 41 Beteiligung anderer Behörden § 42 ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 14g" durch die Angabe „ § 40 " ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 4" ... 14j" durch die Angabe „§ 60" ersetzt. 12. § 14g wird § 40 und wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:  ... b) In Satz 2 wird die Angabe „§ 14g Abs. 3" durch die Angabe „ § 40 Absatz 3 " ersetzt. 17. § 14l wird § 44 und wie folgt geändert:  ... aa) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 14g" durch die Angabe „ § 40 " und die Angabe „§§ 14h bis 14j" durch die Wörter ... b) In Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „§ 14g Abs. 4" durch die Angabe „ § 40 Absatz 4 " ersetzt. 19. § 14n wird § 46 und wie folgt gefasst:  ... bb) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 14g" durch die Angabe „ § 40 " ersetzt. cc) In Nummer 3 wird die Angabe „§§ 14h bis 14j" ... Kriterien, 5. Grundsätze für die Erstellung des Umweltberichts nach § 40 , 6. Grundsätze für die Überwachung nach den §§ 28, 45 und ...

Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Artikel 1 EnWNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... zur Erstellung des Netzentwicklungsplans einen Umweltbericht, der den Anforderungen des § 14g des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechen muss. Die Betreiber ...

Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1163
Artikel 11 UmwDLRLUG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... 36 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes" ersetzt. 2. In § 14g Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 werden die Wörter „diese Prüfung" durch die ...