interne Verweise§ 40 UVPG Umweltbericht (vom 29.07.2017) ... wurde, 9. Darstellung der geplanten Überwachungsmaßnahmen gemäß § 45 . Die Angaben nach Satz 1 sollen entsprechend der Art des Plans oder Programms ...
§ 53 UVPG Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene (vom 29.12.2023) ... die Form, den Zeitpunkt und die Berücksichtigung von Ergebnissen der Überwachung nach § 45 . (4) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ferner ermächtigt, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2808, 2018 I 472
Artikel 1 UVPModG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (vom 29.07.2017) ... der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms § 45 Überwachung § 46 Verbundene Prüfverfahren Teil 4 Besondere ... dd) In Nummer 9 wird die Angabe „§ 14m" durch die Angabe „ § 45 " ersetzt. b) In Absatz 3 werden die Wörter „§§ 1 und 2 Abs. ... bb) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 14m" durch die Angabe „ § 45 " ersetzt. 18. § 14m wird § 45 und wie folgt geändert: ... 14m" durch die Angabe „§ 45" ersetzt. 18. § 14m wird § 45 und wie folgt geändert: a) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 14h" ... ee) In Nummer 5 wird die Angabe „§ 14m" durch die Angabe „ § 45 " ersetzt. c) In den Absätzen 1 bis 4 wird jeweils die Angabe „Anlage ... § 40, 6. Grundsätze für die Überwachung nach den §§ 28, 45 und 68. § 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren Von den Regelungen ...
Zitate in aufgehobenen TitelnWasserhaushaltsgesetz (WHG)
neugefasst durch B. v. 19.08.2002 BGBl. I S. 3245; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585
§ 25a WHG Bewirtschaftungsziele ... nach Satz 1 Nr. 4 mit der Überwachung nach § 14o in Verbindung mit § 14m des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung verbunden werden kann. ...
§ 33a WHG Bewirtschaftungsziele ... nach Satz 1 Nr. 4 mit der Überwachung nach § 14o in Verbindung mit § 14m des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung verbunden werden kann. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6866/v97718.htm