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Zitierung
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Zitierungen von
§ 7 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BankFachwPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BankFachwPrV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 1 BankFachwPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
(vom 17.12.2019)
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2
bis
10 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu ...
§ 6 BankFachwPrV Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
(vom 17.12.2019)
... befreit, bleiben diese Prüfungsbestandteile für die Anwendung der
§§ 7
und 8 außer Betracht. Für die übrigen Prüfungsbestandteile ...
Anlage 1 BankFachwPrV (zu den §§ 7 und 8) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
(vom 17.12.2019)
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