Zitierungen von § 5 FG
interne Verweise§ 21 FG Berechnung von Vertreibungsschäden und Ostschäden bei Teilverlusten ... oder Genossenschaft nur teilweise von Schäden im Sinne der §§ 3 und 5 betroffen worden, so ist der Feststellung des Schadens an den Anteilen ein Teilverlust zugrunde zu ... des Schadens der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft im Sinne der §§ 3 und 5 zu ihrem gesamten Vermögen im Zeitpunkt der Schädigung entspricht. Absatz 1 Satz 2 gilt ...
Zitat in folgenden NormenLastenausgleichsgesetz (LAG)
neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
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