Zitierungen von § 18 FG
interne Verweise§ 21 FG Berechnung von Vertreibungsschäden und Ostschäden bei Teilverlusten ... 12 oder § 19 eine wirtschaftliche Einheit oder in den Fällen des § 17, § 18 oder § 19 ein Wirtschaftsgut nur teilweise von einem Vertreibungsschaden oder Ostschaden ... um mehr als 30 vom Hundert gekürzt werden. (2) Ist in den Fällen des § 18 das Vermögen einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft nur teilweise von Schäden im ...
§ 21a FG Schadensausgleich ... werden, so ist der nach den §§ 12, 13 Abs. 1 und 3 sowie den §§ 15 bis 21 berechnete Schaden um den Wert dieser Leistungen zu kürzen; nicht in Geld bestehende ...
§ 43 FG Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen ... des § 21 durch Aufteilung einer wirtschaftlichen Einheit, des nach den §§ 12, 17, 18 oder 19 insgesamt anzusetzenden Werts und der gesondert festzustellenden Verbindlichkeiten zu ... der Grundsätze des § 13 Abs. 3 bis 6 vorgesehen werden. In den Fällen des § 18 ist hinsichtlich der zum Vermögen der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gehörenden ...
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