Zitierungen von § 20 FG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 FG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 FG Schadensberechnung bei Verlusten aus Ansprüchen Vertriebener
... gleichen Hundertsatz zu erhöhen, um den ein für die betreffende Währung nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 festgesetzter Umrechnungssatz den nach § 20 Abs. 1 maßgebenden ... betreffende Währung nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 festgesetzter Umrechnungssatz den nach § 20 Abs. 1 maßgebenden Umrechnungssatz übersteigt. (3) Ansprüche aus noch ...
§ 21a FG Schadensausgleich
... werden, so ist der nach den §§ 12, 13 Abs. 1 und 3 sowie den §§ 15 bis 21 berechnete Schaden um den Wert dieser Leistungen zu kürzen; nicht in Geld bestehende ... Satzes 1 in dieser Währung gewährt worden, ist die Kürzung vor Anwendung des § 20 vorzunehmen. Eine Kürzung entfällt, soweit Entschädigungszahlungen, die nach ...
§ 43 FG Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
...  1. die in § 6 Abs. 3 und 4, § 11a, § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 8, § 20 Abs. 2, § 24 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 vorgesehenen Rechtsverordnungen zu erlassen;  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Lastenausgleichsgesetz (LAG)
neugefasst durch B. v. 02.06.1993 BGBl. I S. 845, 1995 I 248; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 245 LAG Schadensbetrag
... gilt für Ansprüche in solchen Währungen, für die eine Regelung nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 oder Satz 2 des Feststellungsgesetzes getroffen wird. 5.  ...
§ 249a LAG Sparerzuschlag
... eine Regelung getroffen wird, ist der Altsparerzuschlag mit demjenigen Hundertsatz des nach § 20 des Feststellungsgesetzes umgerechneten Nennbetrags der Sparanlage am 1. Januar 1940 anzusetzen, ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Reparationsschädengesetz (RepG)
G. v. 12.02.1969 BGBl. I S. 105; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
§ 26 RepG Berechnung von Schäden an Vermögenswerten in fremder Währung
... der Neuordnung einer Währung nach dem 15. März 1945 ist die Rechtsverordnung zu § 20 des Feststellungsgesetzes entsprechend ...


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