Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 20 GvKostG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 GvKostG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GvKostG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 26 SVReformG Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 20 gestrichen. 2. In § 2 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „und bei der ... der Träger der Soldatenentschädigung" ersetzt. 3. § 20 wird ...

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 17 SozERG Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 20 wie folgt gefasst: „§ 20 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 20 wie folgt gefasst: „ § 20 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ... Buch Sozialgesetzbuch die Träger der Sozialen Entschädigung" ersetzt. 3. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Übergangsregelung aus Anlass des ... ersetzt. 3. § 20 wird wie folgt gefasst: „ § 20 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ...