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Zitierungen von § 6a BausparkV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6a BausparkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BausparkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung
V. v. 24.04.2009 BGBl. I S. 999
Artikel 1 3. BausparkVÄndV
... der Forderungen aus Darlehen einer Bausparkasse nicht übersteigen." 5. § 6a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 6a Begrenzung der nicht durch Grundpfandrechte gesicherten Darlehen". b) Die ...
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