Anlage 1
(siehe BGBl. I 1989 S. 1957)
interne Verweise§ 1 HöBetrV ... in neuerrichteten Gebäuden (Innenbauten) die sich aus der Anlage 1 zu dieser Verordnung ergebenden Beträge; 2. bei Hausschutzräumen in ...
§ 2 HöBetrV ... in den Anlagen 1 bis 3 zu dieser Verordnung genannten Höchstbeträge gelten erstmals für ...
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