Anlage 2
(siehe BGBl. I 1989 S. 1958)
interne Verweise§ 1 HöBetrV ... in bestehenden Gebäuden (nachträgliche Innenbauten) die sich aus der Anlage 2 zu dieser Verordnung ergebenden Beträge; 3. bei Hausschutzräumen in Form ...
§ 2 HöBetrV ... in den Anlagen 1 bis 3 zu dieser Verordnung genannten Höchstbeträge gelten erstmals für ...
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