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Zitierungen von § 1 Gesetz zur Behandlung von Gebührenbescheiden der Behörden der Deutschen Demokratischen Republik für die Genehmigung der Verbringung von Kraftfahrzeugen und anderen Waren im grenzüberschreitenden Reiseverkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 GebBeschG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GebBeschG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 GebBeschG
... Hauptzollämter erstatten auf Antrag Gebühren im Sinne des § 1 , die nach dem 2. Oktober 1990 entrichtet worden sind. Im Zusammenhang mit der Vollziehung der ...
 
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