Artikel III 2. BesVNG Anwendung der Übergangsvorschriften des Artikels II des 1. BesVNG auf Versorgungsempfänger (vom 01.01.2025) ... Für die bei Inkrafttreten dieser Vorschrift vorhandenen Versorgungsempfänger gilt Artikel II des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und ... aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 3 die ruhegehaltfähige Stellenzulage nach Artikel II § 6 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in ... nach der Besoldungsgruppe A 5 die ruhegehaltfähige Stellenzulage nach Artikel II § 6 Abs. 1, nach der Besoldungsgruppe A 9 die ruhegehaltfähige Stellenzulage ... 6 Abs. 1, nach der Besoldungsgruppe A 9 die ruhegehaltfähige Stellenzulage nach Artikel II § 6 Abs. 2, nach der Besoldungsgruppe A 12 die ruhegehaltfähige Stellenzulage ... 6 Abs. 2, nach der Besoldungsgruppe A 12 die ruhegehaltfähige Stellenzulage nach Artikel II § 6 Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des ... Endstufe der Besoldungsgruppe A 5, A 6, A 7 oder A 9 die ruhegehaltfähige Stellenzulage nach Artikel II § 6 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in ...