Eingangsformel - Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV)

V. v. 20.07.2004 BGBl. I S. 1707; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Geltung ab 24.07.2004; FNA: 702-1-9 Berufsrecht
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Eingangsformel



Auf Grund der §§ 14 und 131l der Wirtschaftsprüferordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl. I S. 2803), § 14 zuletzt geändert durch Artikel 1 Nr. 13 und § 131l zuletzt geändert durch Artikel 1 Nr. 65 des Gesetzes vom 1. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2446), verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit:



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