interne Verweise§ 19 WiPrPrüfV Ergänzungsprüfung (vom 01.08.2021) ... kann sie eine mündliche Ergänzungsprüfung auf diesem Gebiet ablegen. § 15 Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend. Das Prüfungsergebnis in der mündlichen ... und Berufsrecht mindestens mit der Note 4,00 bewertet worden ist. § 7 Absatz 3 und § 15 Absatz 1 Satz 1 gelten entsprechend. Das Prüfungsergebnis in der schriftlichen und mündlichen ...
§ 30 WiPrPrüfV Mündliche Prüfung (vom 16.02.2019) ... mündlichen Prüfung in diesem Fach eine halbe Stunde nicht überschreiten. § 15 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 gilt entsprechend. (5) Zur Prüfung zugelassenen Personen sowie Personen, die ...
Zitat in folgenden NormenWirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV)
V. v. 27.05.2005 BGBl. I S. 1520; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 28.04.2016 BGBl. I S. 1046
§ 7 WPAnrV Voraussetzungen der Anrechnung ... nach 1. ihrem Inhalt gemäß den §§ 4 und 15 Abs. 1 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung in Verbindung mit den ... dieser Verordnung, 2. ihrer Form gemäß den §§ 10 und 15 Abs. 2, 4 und 5 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung und 3. ... 3. ihrem gesamten zeitlichen Umfang gemäß § 7 Abs. 2 und § 15 Abs. 3 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung im Ergebnis gleichzusetzen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Einführung einer Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.07.2016 BGBl. I S. 1615
Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.02.2019 BGBl. I S. 78
Artikel 1 2. WiPrPrüfVÄndV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung ... „(2) Die an der Durchführung der mündlichen Prüfung nach § 15 mitwirkenden Mitglieder der Prüfungskommission sind ein vorsitzendes Mitglied und ein ... der mündlichen Prüfung mitwirkenden Mitglieder der" vorangestellt. 11. § 15 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: ... bestanden, kann sie eine mündliche Ergänzungsprüfung auf diesem Gebiet ablegen. § 15 Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend. Das Prüfungsergebnis in der mündlichen Ergänzungsprüfung ... und Berufsrecht mindestens mit der Note 4,00 bewertet worden ist. § 7 Absatz 3 und § 15 Absatz 1 Satz 1 gelten entsprechend. Das Prüfungsergebnis in der schriftlichen und mündlichen ...
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