Zitierungen von § 15 WiPrPrüfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 WiPrPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WiPrPrüfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WiPrPrüfV Prüfungskommission, Prüfungstermine (vom 16.02.2019)
... haben. (2) Die an der Durchführung der mündlichen Prüfung nach § 15 mitwirkenden Mitglieder der Prüfungskommission sind ein vorsitzendes Mitglied und ein ...
§ 19 WiPrPrüfV Ergänzungsprüfung (vom 01.08.2021)
... kann sie eine mündliche Ergänzungsprüfung auf diesem Gebiet ablegen. § 15 Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend. Das Prüfungsergebnis in der mündlichen ... und Berufsrecht mindestens mit der Note 4,00 bewertet worden ist. § 7 Absatz 3 und § 15 Absatz 1 Satz 1 gelten entsprechend. Das Prüfungsergebnis in der schriftlichen und mündlichen ...
§ 30 WiPrPrüfV Mündliche Prüfung (vom 16.02.2019)
... mündlichen Prüfung in diesem Fach eine halbe Stunde nicht überschreiten. § 15 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 gilt entsprechend. (5) Zur Prüfung zugelassenen Personen sowie Personen, die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV)
V. v. 27.05.2005 BGBl. I S. 1520; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 28.04.2016 BGBl. I S. 1046
§ 7 WPAnrV Voraussetzungen der Anrechnung
... nach 1. ihrem Inhalt gemäß den §§ 4 und 15 Abs. 1 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung in Verbindung mit den ... dieser Verordnung, 2. ihrer Form gemäß den §§ 10 und 15 Abs. 2, 4 und 5 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung und 3.  ... 3. ihrem gesamten zeitlichen Umfang gemäß § 7 Abs. 2 und § 15 Abs. 3 der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung im Ergebnis gleichzusetzen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.07.2016 BGBl. I S. 1615
Artikel 2 APASGebVEV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
... im Durchschnitt nicht mindestens mit der Note 5,00 bewertet sind." 8. § 15 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.02.2019 BGBl. I S. 78
Artikel 1 2. WiPrPrüfVÄndV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
...  „(2) Die an der Durchführung der mündlichen Prüfung nach § 15 mitwirkenden Mitglieder der Prüfungskommission sind ein vorsitzendes Mitglied und ein ... der mündlichen Prüfung mitwirkenden Mitglieder der" vorangestellt. 11. § 15 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: ... bestanden, kann sie eine mündliche Ergänzungsprüfung auf diesem Gebiet ablegen. § 15 Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend. Das Prüfungsergebnis in der mündlichen Ergänzungsprüfung ... und Berufsrecht mindestens mit der Note 4,00 bewertet worden ist. § 7 Absatz 3 und § 15 Absatz 1 Satz 1 gelten entsprechend. Das Prüfungsergebnis in der schriftlichen und mündlichen ...


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