Zitierungen von § 27 WiPrPrüfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 WiPrPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WiPrPrüfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 WiPrPrüfV Schriftliche Prüfung (vom 16.02.2019)
...  (3) Es sind zu bearbeiten je eine Aufgabe aus dem Gebiet des Wirtschaftsrechts ( § 27 Absatz 1 Nummer 1 ) und des Steuerrechts I (§ 27 Absatz 1 Nummer 2), und zwar jeweils eine Aufgabe an je einem ... Aufgabe aus dem Gebiet des Wirtschaftsrechts (§ 27 Absatz 1 Nummer 1) und des Steuerrechts I ( § 27 Absatz 1 Nummer 2 ), und zwar jeweils eine Aufgabe an je einem Tag. Für die Aufgaben können zwei ...
§ 30 WiPrPrüfV Mündliche Prüfung (vom 16.02.2019)
... vorliegen. (3) In der mündlichen Prüfung sind aus den in § 27 Abs. 2 genannten Prüfungsgebieten Fragen zu stellen, die mit der Berufsarbeit der ... Person eine Stunde nicht überschreiten. Ist ein Prüfungsgebiet nach § 27 Abs. 2 Satz 2 zusätzlich Gegenstand der mündlichen Prüfung, so soll die Dauer der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.07.2016 BGBl. I S. 1615
Artikel 2 APASGebVEV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
... 2 Abs. 3" durch die Angabe „§ 2 Absatz 2" ersetzt. 17. § 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 Prüfungsgebiete (1) In der ... Absatz 2" ersetzt. 17. § 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 Prüfungsgebiete (1) In der Eignungsprüfung sind Prüfungsgebiete der ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.02.2019 BGBl. I S. 78
Artikel 1 2. WiPrPrüfVÄndV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
...  „(3) Es sind zu bearbeiten je eine Aufgabe aus dem Gebiet des Wirtschaftsrechts ( § 27 Absatz 1 Nummer 1 ) und des Steuerrechts I (§ 27 Absatz 1 Nummer 2), und zwar jeweils eine Aufgabe an je einem ... Aufgabe aus dem Gebiet des Wirtschaftsrechts (§ 27 Absatz 1 Nummer 1) und des Steuerrechts I ( § 27 Absatz 1 Nummer 2 ), und zwar jeweils eine Aufgabe an je einem Tag. Für die Aufgaben können zwei Themen zur ...


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