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Zitierungen von § 11 Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 ChemBioLackAusbErprobV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ChemBioLackAusbErprobV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 ChemBioLackAusbErprobV Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 20.07.2007)
... Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft und mit Ausnahme des § 11 am 31. Juli 2009 außer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen
V. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1402
Artikel 6 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
... „§ 35 Abs. 1" durch die Angabe „§ 38" ersetzt. 3. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Übergangsregelung Auf ... 38" ersetzt. 3. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Übergangsregelung Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli ... dieser Verordnung weiter anzuwenden." 4. In § 12 wird die Angabe „§ 11 Abs. 2 am 31. Juli 2007" durch die Angabe „§ 11 am 31. Juli 2009" ersetzt. ... 12 wird die Angabe „§ 11 Abs. 2 am 31. Juli 2007" durch die Angabe „§ 11 am 31. Juli 2009" ersetzt.  ...