Änderung § 12 THWMitwV vom 26.11.2014

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§ 12 THWMitwV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.11.2014 geltenden Fassung
§ 12 THWMitwV n.F. (neue Fassung)
in der am 26.11.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.11.2014 BGBl. I S. 1750
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 12 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk vom 7. November 1991 (BGBl. I S. 2064) außer Kraft.



 
 



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