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§ 3a - Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)
neugefasst durch B. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3266, 3942
Geltung ab 01.01.1997; FNA: 2129-8-26 Umweltschutz
3 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 16 Vorschriften zitiert
Geltung ab 01.01.1997; FNA: 2129-8-26 Umweltschutz
3 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 16 Vorschriften zitiert
§ 3a Gleichstromanlagen
Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind Gleichstromanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass in ihrem Einwirkungsbereich an Orten, die zum dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung
- 1.
- der in Anhang 1a genannte Grenzwert der magnetischen Flussdichte nicht überschritten wird, sowie
- 2.
- Wirkungen wie Funkenentladungen auch zwischen Personen und leitfähigen Objekten, die zu erheblichen Belästigungen oder Schäden führen können, vermieden werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren V. v. 14. August 2013 BGBl. I S. 3259 m.W.v. 22. August 2013
Frühere Fassungen von § 3a 26. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 22.08.2013 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren vom 14.08.2013 BGBl. I S. 3259 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3a 26. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3a 26. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
26. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 26. BImSchV Ermittlung der Feldstärke- und Flußdichtewerte (vom 22.08.2013)
... gesichert niedergelegt ist. Messungen sind an den nach den §§ 2, 3 oder 3a maßgeblichen Einwirkungsorten mit der jeweils stärksten Exposition durchzuführen. ...
§ 8 26. BImSchV Zulassung von Ausnahmen (vom 22.08.2013)
... Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von den Anforderungen der §§ 2, 3 und 3a zulassen, soweit unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls, ...
§ 9 26. BImSchV Ordnungswidrigkeiten (vom 22.08.2013)
... Verbindung mit Satz 2, entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 oder entgegen § 3a Satz 1 eine dort genannte Anlage errichtet oder betreibt, 2. entgegen § 4 Absatz 1 ...
Anhang 1 26. BImSchV (zu §§ 2, 3, 3a, 10) (vom 22.08.2013)
Zitat in folgenden Normen
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 43f EnWG Änderungen im Anzeigeverfahren (vom 17.05.2019)
... nach Landesrecht zuständige Behörde feststellt, dass die Vorgaben der §§ 3, 3a und 4 der Verordnung über elektromagnetische Felder eingehalten sind. Satz 1 Nummer ... Immissionsschutzbehörde feststellt, dass die Vorgaben nach den §§ 3, 3a und 4 der Verordnung über elektromagnetische Felder eingehalten sind, und wenn weitere ...
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Artikel 1 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1690; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706
§ 25 NABEG Änderungen im Anzeigeverfahren (vom 17.05.2019)
... wenn die Planfeststellungsbehörde feststellt, dass die Vorgaben der §§ 3, 3a und 4 der Verordnung über elektromagnetische Felder eingehalten sind. Satz 1 Nummer ... Immissionsschutzbehörde feststellt, dass die Vorgaben nach den §§ 3, 3a und 4 der Verordnung über elektromagnetische Felder eingehalten sind, und wenn weitere ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EnLABG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (vom 01.01.2021)
... nach Landesrecht zuständige Behörde feststellt, dass die Vorgaben der §§ 3, 3a und 4 der Verordnung über elektromagnetische Felder eingehalten sind. Satz 1 Nummer 2 und 3 ... Immissionsschutzbehörde feststellt, dass die Vorgaben nach den §§ 3, 3a und 4 der Verordnung über elektromagnetische Felder eingehalten sind, und wenn weitere ...
Artikel 2 EnLABG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... wenn die Planfeststellungsbehörde feststellt, dass die Vorgaben der §§ 3, 3a und 4 der Verordnung über elektromagnetische Felder eingehalten sind. Satz 1 Nummer 2 und 3 ... Immissionsschutzbehörde feststellt, dass die Vorgaben nach den §§ 3, 3a und 4 der Verordnung über elektromagnetische Felder eingehalten sind, und wenn weitere ...
Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3259
Artikel 1 BImSchV26uaÄndV Änderung der Verordnung über elektromagnetische Felder
... oder Schäden führen können." 4. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Gleichstromanlagen Zum Schutz vor ... 4. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Gleichstromanlagen Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind ... wird wie folgt gefasst: „Messungen sind an den nach den §§ 2, 3 oder 3a maßgeblichen Einwirkungsorten mit der jeweils stärksten Exposition ... 1 wird die Angabe „§§ 2 und 3" durch die Angabe „§§ 2, 3 und 3a " ersetzt. 9. § 9 wird wie folgt geändert: Die Nummern 1 bis ... Verbindung mit Satz 2, entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 oder entgegen § 3a Satz 1 eine dort genannte Anlage errichtet oder betreibt, 2. entgegen § 4 Absatz ... 11. Anhang 1 wird wie folgt gefasst: „Anhang 1 (zu §§ 2, 3, 3a , 10) Anhang 1a Frequenz ...
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