§ 6 Weitergehende Anforderungen
Weitergehende Anforderungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, insbesondere von Rechtsvorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit und des Telekommunikationsrechts, bleiben unberührt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/697/a8766.htm