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Berichtigung - Berichtigung der Neufassung des Finanzverwaltungsgesetzes (FVGNBBer k.a.Abk.)

B. v. 18.05.2006 BGBl. I S. 1202 (Nr. 24); Geltung ab 01.01.2006

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2006 FVGNB FVG § 5

Das Finanzverwaltungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In § 5 Abs. 1 Nr. 17 ist das Wort "Handelns" durch das Wort "Handels" zu ersetzen.

2.
In § 5 Abs. 5 Satz 4 ist das Wort "Pauschalsteuer" durch das Wort "Pauschsteuer" zu ersetzen.

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