Die Bekanntmachung der Neufassung der
Zivilprozessordnung vom
5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In § 794 Abs. 1 Nr. 3a ist das Wort „sowie" durch das Wort „soweit" und das Wort „soweit" durch das Wort „sowie" zu ersetzen.
- 2.
- Die Fußnote zu § 850f ist wie folgt zu fassen:
„Die Beträge haben sich infolge der
Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung (
Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005) vom
25. Februar 2005 (BGBl. I S. 493) geändert:
- 1)
- 2.985 Euro; 2) 678,70 Euro; 3) 131,25 Euro."