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§ 1a - EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung (EGBlauzBekDV k.a.Abk.)

neufasst durch B. v. 30.06.2015 BGBl. I S. 1098; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 03.05.2016 BGBl. I S. 1057
Geltung ab 01.09.2006; FNA: 7831-1-53-3 Tierseuchenbekämpfung
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§ 1a (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 1a EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.06.2009Artikel 1 Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
vom 22.06.2009 eBAnz AT63 2009 V1
aktuell vorher 09.05.2009Artikel 1 Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
vom 07.05.2009 eBAnz AT51 2009 V1
aktuellvor 09.05.2009Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1a EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1a EGBlauzBekDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGBlauzBekDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
V. v. 20.12.2006 BGBl. I S. 3383
Artikel 1 8. BlauzungenVerschlVÄndV
... 7. Der Bezugshinweis der Anlage wird wie folgt gefasst: „(zu den §§ 1 bis 6)".  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
V. v. 22.06.2009 eBAnz AT63 2009 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.11.2009 BGBl. I S. 3828
Artikel 1 25. EGBlauzBekDVÄndV
... (BGBl. I S. 1337) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1a wird aufgehoben. 2. § 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In ... a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 1 Absatz 1 Satz 1 oder § 1a Absatz 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 1 Absatz 1 Satz 1" ersetzt.  ... ersetzt. b) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 1 Absatz 2 Satz 1 oder § 1a Absatz 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 1 Absatz 2 Satz 1" ersetzt.  ...

Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
V. v. 07.05.2009 eBAnz AT51 2009 V1; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1337
Artikel 1 24. EGBlauzBekDVÄndV
...  2. Nach § 1 wird folgende Vorschrift eingefügt: „§ 1a Verbringungsverbot zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit des Serotyps 1 (1) Das ... „§ 1 Abs. 1 Satz 1" durch die Angabe „§ 1 Absatz 1 Satz 1 oder § 1a Absatz 1 Satz 1" ersetzt. b) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 1 Abs. 2 ... „§ 1 Abs. 2 Satz 1" durch die Angabe „§ 1 Absatz 2 Satz 1 oder § 1a Absatz 2 Satz 1" ersetzt. 5. Folgende Anlage wird angefügt:  ... ersetzt. 5. Folgende Anlage wird angefügt: „Anlage (zu § 1a ) Bezeichnetes Gebiet im Sinne des § 1a sind die Gebiete folgender Kreise, ... „Anlage (zu § 1a) Bezeichnetes Gebiet im Sinne des § 1a sind die Gebiete folgender Kreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Ortsteile:  ...