§ 1067 Zustellung durch Auslandsvertretungen
(1) Eine Zustellung nach Artikel 17 der
Verordnung (EU) 2020/1784 durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung soll nur im begründeten Ausnahmefall erfolgen. Eine Zustellung nach Satz 1 an einen Adressaten, der nicht deutscher Staatsangehöriger ist, ist nur zulässig, sofern der Mitgliedstaat, in dem die Zustellung erfolgen soll, dies nicht durch eine Erklärung nach Artikel 33 Absatz 1 Satz 1 der
Verordnung (EU) 2020/1784 ausgeschlossen hat.
(2) Eine Zustellung nach Artikel 17 der
Verordnung (EU) 2020/1784, die in der Bundesrepublik Deutschland bewirkt werden soll, ist nur zulässig, wenn der Adressat des zuzustellenden Schriftstücks Staatsangehöriger des Übermittlungsstaats ist.
Frühere Fassungen von § 1067 ZPO
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interne Verweise§ 183 ZPO Zustellung im Ausland (vom 12.11.2022) ... vom 22. Dezember 2020 (ABl. L 19 vom 21.1.2021, S. 1) geändert worden ist, gelten § 1067 Absatz 1 , § 1069 Absatz 1 sowie die §§ 1070 und 1071. Soweit nicht für die ...
§ 1089 ZPO Zustellung (vom 01.07.2022) ... Vorschriften der Verordnung (EU) 2020/1784 sowie für die Durchführung dieser Verordnung § 1067 Absatz 1 , § 1069 Absatz 1 und § 1070 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
G. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1607
Artikel 1 IntZiVerfRÄndG Änderung der Zivilprozessordnung ... Absätze 2 bis 5. Für die Durchführung der in Satz 1 genannten Regelungen gelten § 1067 Absatz 1 , § 1068 Absatz 1 und § 1069 Absatz 1." b) Der bisherige Absatz 1 wird ... S. 1) geändert worden ist," eingefügt. 12. § 1067 wird wie folgt geändert: a) Dem Wortlaut wird folgender Absatz 1 ... Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen anwendbar ist, gelten die Vorschriften der §§ 1067 bis 1069 entsprechend." 16. Dem § 1090 Absatz 1 werden die folgenden ...
Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Artikel 1 GüZustAnpG Änderung der Zivilprozessordnung ... durch die Angabe „(EU) 2020/1784" ersetzt. b) Die Angaben zu den §§ 1067 bis 1069 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 1067 Zustellung ... zu den §§ 1067 bis 1069 werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 1067 Zustellung durch Auslandsvertretungen § 1068 Elektronische Zustellung ... 22. Dezember 2020 (ABl. L 19 vom 21.1.2021, S. 1) geändert worden ist, gelten § 1067 Absatz 1 , § 1069 Absatz 1 sowie die §§ 1070 und 1071. Soweit nicht für die Zustellung ... Nr. 1393/2007" durch die Angabe „(EU) 2020/1784" ersetzt. 7. § 1067 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... „Verordnung (EU) 2020/1784 sowie für die Durchführung dieser Verordnung § 1067 Absatz 1 , § 1069 Absatz 1 und § 1070" ...
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 08.07.2014 BGBl. I S. 890
Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2122
Artikel 1 GrFordDuG Änderung der Zivilprozessordnung ... 1 Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007". 10. Die §§ 1067 und 1068 werden wie folgt gefasst: § 1067 Zustellung durch diplomatische ... 10. Die §§ 1067 und 1068 werden wie folgt gefasst: § 1067 Zustellung durch diplomatische oder konsularische Vertretungen Eine Zustellung nach ...
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