Zitierungen von § 69 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 69 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 101 ZPO Kosten einer Nebenintervention
... aufzuerlegen. (2) Gilt der Nebenintervenient als Streitgenosse der Hauptpartei (§ 69 ), so sind die Vorschriften des § 100 maßgebend.  ...
§ 265 ZPO Veräußerung oder Abtretung der Streitsache
... zu erheben. Tritt der Rechtsnachfolger als Nebenintervenient auf, so ist § 69 nicht anzuwenden. (3) Hat der Kläger veräußert oder abgetreten, so kann ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Markengesetz (MarkenG)
G. v. 25.10.1994 BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156, 1996 I S. 682; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 53 MarkenG Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (vom 01.05.2020)
... die Befugnis des Rechtsnachfolgers, in das Verfahren einzutreten, gelten die §§ 66 bis 74 und 76 der Zivilprozessordnung ...
§ 55 MarkenG Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor den ordentlichen Gerichten (vom 18.08.2021)
... die Befugnis des Rechtsnachfolgers, in den Rechtsstreit einzutreten, gelten die §§ 66 bis 74 und 76 der Zivilprozeßordnung entsprechend. (5) Das Gericht ...

Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG)
Artikel 1 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272, 2; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 13 VDuG Anwendung der Zivilprozessordnung
... Landgerichten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. (2) Die §§ 66 bis 74 der Zivilprozessordnung sind nicht anzuwenden im Verhältnis zwischen den Parteien der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
G. v. 12.07.2018 BGBl. I S. 1151
Artikel 2 MuFKlaG Änderung der Zivilprozessordnung
... 278 Absatz 2 bis 5 sowie die §§ 306 und 348 bis 350. (6) Die §§ 66 bis 74 finden keine Anwendung im Verhältnis zwischen den Parteien der ...

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 1 MaMoG Änderung des Markengesetzes
... die Befugnis des Rechtsnachfolgers, in das Verfahren einzutreten, gelten die §§ 66 bis 74 und 76 der Zivilprozessordnung entsprechend. § 54 Beitritt zum Verfalls- ...


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