interne Verweise§ 90 ZPO Beistand (vom 01.07.2008) ... ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. § 79 Abs. 3 Satz 1 und 3 und Abs. 4 gilt entsprechend. (2) Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von der Partei ...
§ 753a ZPO Vollmachtsnachweis (vom 01.01.2021) ... wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen haben Bevollmächtigte nach § 79 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 3 und 4 ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern; des Nachweises einer Vollmacht ...
Zitat in folgenden NormenEinführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)
Artikel 2 G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840, 2846; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
§ 3 RDGEG Gerichtliche Vertretung (vom 01.01.2022) ... stehen in den nachfolgenden Vorschriften einem Rechtsanwalt gleich: 1. § 79 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 , § 88 Absatz 2, § 121 Absatz 2 bis 4, § 122 Absatz 1, den §§ 126, 130d ... in Steuersachen umfasst. (2) Registrierte Erlaubnisinhaber stehen im Sinn von § 79 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung , § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den ...
§ 5 RDGEG Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet (vom 16.03.2023) ... und § 7 Abs. 2 Satz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes, 2. § 78 Absatz 2 und § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 der Zivilprozessordnung , 3. § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes über das Verfahren in ...
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109
§ 4 RVG Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung (vom 01.10.2021) ... (2) Ist Gegenstand der Angelegenheit eine Inkassodienstleistung in einem der in § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Zivilprozessordnung genannten Verfahren, kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden ...
§ 4a RVG Erfolgshonorar (vom 01.10.2021) ... Euro bezieht, 2. eine Inkassodienstleistung außergerichtlich oder in einem der in § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Zivilprozessordnung genannten Verfahren erbracht wird oder 3. der Auftraggeber im Einzelfall bei ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3415
Artikel 2 RDMaÄndG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ... „(2) Ist Gegenstand der Angelegenheit eine Inkassodienstleistung in einem der in § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Zivilprozessordnung genannten Verfahren, kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden ... bezieht, 2. eine Inkassodienstleistung außergerichtlich oder in einem der in § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Zivilprozessordnung genannten Verfahren erbracht wird oder 3. der Auftraggeber im Einzelfall bei ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Artikel 8 RBerNG Änderung der Zivilprozessordnung ... Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen." 3. § 79 wird wie folgt gefasst: § 79 Parteiprozess (1) Soweit eine ... vertreten lassen." 3. § 79 wird wie folgt gefasst: § 79 Parteiprozess (1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, ... ist und hierfür nach den Umständen des Einzelfalls ein Bedürfnis besteht. § 79 Abs. 3 Satz 1 und 3 und Abs. 4 gilt entsprechend." 6. § 157 wird wie folgt ... und folgende Nummer 5 angefügt: 5. wenn in den Fällen des § 79 Abs. 3 die Zurückweisung des Bevollmächtigten oder die Untersagung der weiteren ...
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3320
Artikel 8 InkaRÄndG Änderung der Zivilprozessordnung ... Angabe eingefügt: „ § 753a Vollmachtsnachweis". 2. § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen ... wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen haben Bevollmächtigte nach § 79 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 3 und 4 ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern; des Nachweises einer Vollmacht ...
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
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