Zitierungen von § 143 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 143 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG)
Artikel 1 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272, 2; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 6 VDuG Offenlegung von Beweismitteln; Androhung und Festsetzung von Ordnungsgeld
... Urkunde oder sonstiger Unterlagen (§ 142 der Zivilprozessordnung), die Vorlage von Akten ( § 143 der Zivilprozessordnung ) oder die Vorlage eines Gegenstandes (§ 144 der Zivilprozessordnung) an, so kann es der ...


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