interne Verweise§ 840 ZPO Erklärungspflicht des Drittschuldners (vom 01.01.2022) ... Werden die Erklärungen bei einer Zustellung des Pfändungsbeschlusses nach § 193 abgegeben, so sind sie in die Zustellungsurkunde aufzunehmen und von dem Drittschuldner zu ...
Zitat in folgenden NormenGerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
Artikel 1 G. v. 19.04.2001 BGBl. I S. 623; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Anlage GvKostG (zu § 9) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2022) ... Schriftstückes, das dem Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Zustellung übermittelt wurde ( § 193 Abs. 1 ZPO ) je Seite Eine angefangene Seite wird voll berechnet Gebühr in Höhe ...
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 41 StaRUG Zustellungen ... das Gericht den Schuldner mit der Zustellung, erfolgt diese nach Maßgabe der §§ 191 bis 194 der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 1 ERVAG Änderung der Zivilprozessordnung ... durch Einschreiben mit Rückschein; Zustellungsauftrag". c) Die Angabe zu § 193 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 193 Zustellung von ... c) Die Angabe zu § 193 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 193 Zustellung von Schriftstücken § 193a Zustellung von elektronischen ... Insoweit hat diese den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung zu beauftragen." 12. § 193 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 193 Zustellung von Schriftstücken". b) Dem Absatz 1 wird folgender Absatz 1 ... d) Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden die Absätze 3 und 4. 13. Nach § 193 wird folgender § 193a eingefügt: „§ 193a Zustellung von ... werden. Werden die Erklärungen bei einer Zustellung des Pfändungsbeschlusses nach § 193 abgegeben, so sind sie in die Zustellungsurkunde aufzunehmen und von dem Drittschuldner zu ...
Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
G. v. 16.04.2013 BGBl. I S. 795; zuletzt geändert durch Artikel 594 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
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