§ 246 ZPO Aussetzung bei Vertretung durch Prozessbevollmächtigten ... der Anordnung einer Nachlassverwaltung oder des Eintritts der Nacherbfolge (§§ 239, 241, 242 ) eine Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten statt, so tritt eine Unterbrechung des ... und die Aufnahme des Verfahrens richten sich nach den Vorschriften der §§ 239, 241 bis 243; in den Fällen des Todes und der Nacherbfolge ist die Ladung mit dem Schriftsatz, in ...