Zitierungen von § 317 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 317 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 329 ZPO Beschlüsse und Verfügungen (vom 01.07.2014)
... 311 Abs. 4 sind auf Beschlüsse des Gerichts, die Vorschriften des § 312 und des § 317 Abs. 2 Satz 1, 2, Absatz 3 und 4 auf Beschlüsse des Gerichts und auf Verfügungen des ...
§ 697 ZPO Einleitung des Streitverfahrens (vom 01.01.2020)
... (5) Zur Herstellung eines Urteils in abgekürzter Form nach § 313b Absatz 2, § 317 Absatz 5 kann der Mahnbescheid an Stelle der Klageschrift benutzt werden. Ist das Mahnverfahren ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
neugefasst durch B. v. 02.07.1979 BGBl. I S. 853, 1036; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 50 ArbGG Zustellung (vom 01.01.2022)
... wegen binnen drei Wochen seit Übermittlung an die Geschäftsstelle zugestellt. § 317 Abs. 1 Satz 3 der Zivilprozeßordnung ist nicht anzuwenden. (2) Die §§ 173, 175 und 178 Absatz 1 Nummer 2 der ...

Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)
Artikel 2 G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840, 2846; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
§ 3 RDGEG Gerichtliche Vertretung (vom 01.01.2022)
... 130d und 133 Absatz 2, den §§ 135, 157 und 169 Absatz 2, den §§ 174, 195 und 317 Absatz 5 Satz 2 , § 348 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 397 Absatz 2 und § 702 Absatz 2 Satz ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3786; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 1 FördElRV Änderung der Zivilprozessordnung (vom 13.07.2017)
... sofern sie nicht rückgabepflichtig sind." 12. § 317 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort ... Absatz 6 wird Absatz 5. 13. In § 329 Absatz 1 Satz 2 werden nach der Angabe „ § 317 Abs. 2 Satz 1" ein Komma und die Angabe „2" eingefügt und wird die Angabe ... 23. In § 697 Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „§ 313b Abs. 2, § 317 Abs. 6" durch die Wörter „§ 313b Absatz 2, § 317 Absatz 5" ... 313b Abs. 2, § 317 Abs. 6" durch die Wörter „§ 313b Absatz 2, § 317 Absatz 5" ersetzt. 24. (aufgehoben)  ...

Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 1 ERVAG Änderung der Zivilprozessordnung
...  „§ 128a Absatz 1 und 3 gilt entsprechend." 16. In § 317 Absatz 3 werden die Wörter „mit einem Vermerk gemäß § 298 Absatz 3" ...

Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 11 EAkteJEG Änderung der Zivilprozessordnung
... Eine Entscheidung über einen Antrag nach Satz 3 ist nicht anfechtbar." 6. In § 317 Absatz 3 werden nach dem Wort „Urteilsausdruck" die Wörter „mit einem Vermerk" ...

Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3320
Artikel 7 InkaRÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
... 130d und 133 Absatz 2, den §§ 135, 157 und 169 Absatz 2, den §§ 174, 195 und 317 Absatz 5 Satz 2 , § 348 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe d, § 397 Absatz 2, § 702 Absatz 2 Satz 2 ...


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