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Zitierungen von § 323 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 323 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 524 ZPO Anschlussberufung
... eine Verurteilung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen ( § 323 ) zum Gegenstand hat. (3) Die Anschlussberufung muss in der Anschlussschrift ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesentschädigungsgesetz (BEG)
G. v. 18.09.1953 BGBl. I S. 1387; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 5 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
§ 206 BEG
... gerichtlichen Verfahren abgeschlossen worden sind, entsprechende Anwendung. (3) § 323 der Zivilprozeßordnung findet keine Anwendung. (4) Absätze 1 bis 3 finden ...

Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
G. v. 30.01.1877 RGBl. S. 244; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 15a EGZPO (vom 01.04.2016)
... (2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf 1. Klagen nach den §§ 323 , 323a, 324, 328 der Zivilprozessordnung, Widerklagen und Klagen, die binnen einer gesetzlichen ...
§ 36 EGZPO (vom 01.01.2008)
... vollstreckbaren Unterhaltstitels nach dem 1. Januar 2008 ohne die Beschränkungen des § 323 Abs. 2 und des § 767 Abs. 2 der Zivilprozessordnung geltend gemacht werden. 3. ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 406b StPO Vollstreckung (vom 25.07.2015)
... in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gelten. Für das Verfahren nach den §§ 323 , 731, 767, 768, 887 bis 890 der Zivilprozeßordnung ist das Gericht der bürgerlichen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 29 FGG-RG Änderung der Zivilprozessordnung
...  g) Die Angabe zu § 127a wird gestrichen. h) Die Angabe zu § 323 wird wie folgt gefasst: „§ 323 Abänderung von Urteilen".  ... h) Die Angabe zu § 323 wird wie folgt gefasst: „§ 323 Abänderung von Urteilen". i) Nach der Angabe zu § 323 werden folgende ... „§ 323 Abänderung von Urteilen". i) Nach der Angabe zu § 323 werden folgende Angaben eingefügt: „§ 323a Abänderung von ... erwarten ist, dass das Urteil im Ausland geltend gemacht werden wird." 12. § 323 wird durch folgende §§ 323 bis 323b ersetzt: „§ 323 ... geltend gemacht werden wird." 12. § 323 wird durch folgende §§ 323 bis 323b ersetzt: „§ 323 Abänderung von Urteilen (1) ... 12. § 323 wird durch folgende §§ 323 bis 323b ersetzt: „§ 323 Abänderung von Urteilen (1) Enthält ein Urteil eine Verpflichtung zu ...

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3189
Artikel 3 UÄndG Änderung sonstiger Vorschriften
... vollstreckbaren Unterhaltstitels nach dem 1. Januar 2008 ohne die Beschränkungen des § 323 Abs. 2 und des § 767 Abs. 2 der Zivilprozessordnung geltend gemacht werden. 3. ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Auslandsunterhaltsgesetz (AUG)
G. v. 19.12.1986 BGBl. I S. 2563; aufgehoben durch Artikel 20 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898
§ 10 AUG
... Entscheidung rechtskräftig, so ist eine Abänderung nur nach Maßgabe des § 323 der Zivilprozeßordnung zulässig. (3) Für die Klage auf Erlaß des ...