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Zitierungen von § 511 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 511 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 91a ZPO Kosten bei Erledigung der Hauptsache
... sofortige Beschwerde statt. Dies gilt nicht, wenn der Streitwert der Hauptsache den in § 511 genannten Betrag nicht übersteigt. Vor der Entscheidung über die Beschwerde ...
§ 99 ZPO Anfechtung von Kostenentscheidungen
... sofortige Beschwerde statt. Dies gilt nicht, wenn der Streitwert der Hauptsache den in § 511 genannten Betrag nicht übersteigt. Vor der Entscheidung über die Beschwerde ...
§ 127 ZPO Entscheidungen (vom 01.01.2020)
... findet die sofortige Beschwerde statt; dies gilt nicht, wenn der Streitwert der Hauptsache den in § 511 genannten Betrag nicht übersteigt, es sei denn, das Gericht hat ausschließlich die ...
§ 269 ZPO Klagerücknahme (vom 01.01.2014)
... Beschluss findet die sofortige Beschwerde statt, wenn der Streitwert der Hauptsache den in § 511 genannten Betrag übersteigt. Die Beschwerde ist unzulässig, wenn gegen die ...
§ 514 ZPO Versäumnisurteile
... wird, dass der Fall der schuldhaften Versäumung nicht vorgelegen habe. § 511 Abs. 2 ist nicht ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
G. v. 30.01.1877 RGBl. S. 244; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 319
§ 47 EGZPO Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (vom 01.01.2026)
...  §§ 511 , 544 und 567 der Zivilprozessordnung sind in ihrer bis einschließlich 31. Dezember 2025 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 318
Artikel 3 ZStrWuPRÄndG Änderung der Zivilprozessordnung
... Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a und e wird gestrichen. 4. In § 495a Satz 1, § 511 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 wird jeweils die Angabe „600" durch die Angabe „1.000" ersetzt.  ...
Artikel 4 ZStrWuPRÄndG Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
... der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen Die §§ 511 , 544 und 567 der Zivilprozessordnung sind in ihrer bis einschließlich 31. Dezember 2025 ...

Justizstandort-Stärkungsgesetz
G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Artikel 2 JusStaStG Änderung der Zivilprozessordnung
... nach § 184a Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes" eingefügt. 4. In § 511 Absatz 1 werden nach dem Wort „Endurteile" die Wörter „der Amts- und ...
 
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