interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
Artikel 1 LeitEntschEG Änderung der Zivilprozessordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 552a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 552b Bestimmung zum ... hierfür glaubhaft macht. § 149 Absatz 2 gilt entsprechend." 3. Nach § 552a wird folgender § 552b eingefügt: „§ 552b Bestimmung zum ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7030/v139464.htm